2-Minuten-Strafe (Foto: IMAGO/Eibner)

Wechsel im Jugendbereich

Folgende Regelfrage rund um das Spiel einer weiblichen B-Jugend wurde diskutiert. Wie würden Sie entscheiden?

Sachverhalt

Mannschaft WEISS befindet sich im Angriff. Im Kampf um den Ball zwischen Angreiferin WEISS 2 und Verteidigerin SCHWARZ 6 gelangt der Ball ins Seitenaus. Der Schiedsrichter entscheidet mit Handzeichen 7 auf Einwurf zugunsten von Mannschaft SCHWARZ. Das sieht auch die Verteidigerin SCHWARZ 2 und rennt zur Auswechselbank ("Spezialistenwechsel", macht Mannschaft SCHWARZ so bei jedem Angriff) und Spielerin SCHWARZ 7 kommt aufs Spielfeld.

Zugleich gibt es "Proteste" wegen der Richtung des Einwurfs durch Spielerinnen WEISS, die Bank von WEISS und die Zuschauer. Zur eindeutigen Aufklärung des Sachverhalts begibt sich der Schiedsrichter zum "Ort des Geschehens" und befragt die Spielerinnen. Abwehrspielerin SCHWARZ 6 sagt wahrheitsgemäß (Fairplay) aus, sie habe den Ball zuletzt berührt.

Daraufhin ändert der Schiedsrichter seine Entscheidung zugunsten Mannschaft WEISS und zeigt nunmehr per Handzeichen 7 auf Einwurf für Mannschaft WEISS. Außerdem unterbricht der Zeitnehmer das Spiel (hält die Zeit an), hupt mit dem Signalhorn und das Kampfgericht winkt den Schiedsrichter heran.

Der Zeitnehmer erklärt dem Schiedsrichter aufgrund des (nunmehrigen) Einwurfs für Mannschaft WEISS, Mannschaft SCHWARZ habe ja nunmehr einen Wechselfehler begangen.

Es kommt zu einer 2-Minuten-Strafe gegen Mannschaft SCHWARZ.

Das Spiel wird mit Anpfiff und Einwurf für Mannschaft WEISS dann fortgesetzt.

Wie sehen die Regelexperten diese Entscheidung?

  • Kann man das regeltechnisch richtig auflösen (richtige 2-Minuten-Strafe)?
  • Oder müsste man das "regeltechnisch Fairplay" auflösen: Wenn der Schiedsrichter seine erste Entscheidung "zurückdreht", dann müsste auch Mannschaft SCHWARZ ihre Auswechselung straffrei "zurückdrehen" können?

Die regeltechnisch korrekte Lösung

Die Beurteilung eines Wechselfehlers in den Altersklassen B und jünger unterliegt besonderen Einschränkungen, auf die wir hier näher eingehen.

Die Merkmale und Kriterien für einen regelgerechten Spielerwechsel finden sich in Regel 4:4, dem dazugehörigen Kommentar sowie Regel 4:3 Abs. 3. Ergänzend sind in Regel 4:6 Abs. 1 die Folgen beschrieben, wenn ein zusätzlicher Spieler ohne Auswechselung die Spielfläche betritt.

Gemäß dem aktuellen Regelwerk ist für den Bereich des DHB im Jugendbereich (Altersklassen B und jünger) ein Spielerwechsel nur möglich, wenn sich die Mannschaft in Ballbesitz befindet oder während eines Time-out. Ein Torwartwechsel ist auch bei 7-Meter-Wurf möglich.

Die besonderen Einschränkungen zum Spielerwechsel sind erlassen worden, die einem "Spezialistenwechsel" entgegenwirken sollen.

Gemäß den Merkmalen der Regel 4:4 Abs. 1 ist ein Spielerwechsel dadurch gekennzeichnet, dass ein Spieler einer Mannschaft die Spielfläche regelgerecht (siehe Regel 4:4 Abs. 2) verlassen hat und anschließend ein Auswechselspieler (siehe Regel 4:1 Abs. 1 und Auswechselraum-Reglement) die Spielfläche betritt.

Insofern liegt regeltechnisch noch kein Spielerwechsel vor, wenn ein Spieler zwar die Spielfläche verlassen, aber noch kein Auswechselspieler sie dafür betreten hat. Hieraus folgt ebenso, dass ein Aus- und nachfolgendes Wiedereintreten desselben Spielers regeltechnisch keinen Spielerwechsel darstellt.

Gemäß den Sonderbestimmungen des DHB für den Jugendbereich ist ein Spielerwechsel nur bei eigenem Ballbesitz möglich. Da der regelgerechte Spielerwechsel aber naturgemäß aus zwei Elementen besteht, kann ein regelwidriger Spielerwechsel auch nur dann vorliegen, wenn sowohl der aus- als auch der einwechselnde Spieler den Wechsel ausführen, während ihre Mannschaft nicht in Ballbesitz ist.

In welchen Fällen ist eine Mannschaft in Ballbesitz?

Neben vielen anderen Situationen befindet sich ebenso eine Mannschaft in Ballbesitz, der ein formaler Wurf (Anwurf, Abwurf, Einwurf, Freiwurf, 7-Meter-Wurf) zugesprochen wurde oder zuzusprechen ist (z. B. der Ball hat soeben die Seitenlinie vollständig überquert).

Die Entscheidung

Mit der klaren Entscheidung des Schiedsrichters auf Einwurf (Handzeichen 7) zunächst zugunsten von Mannschaft SCHWARZ, war Mannschaft SCHWARZ – wie zuvor beschrieben - zu diesem Zeitpunkt im Ballbesitz und daher regeltechnisch berechtigt einen Spielerwechsel durchzuführen, der auch bei eigenem Ballbesitz abgeschlossen wurde. Insofern liegt zu diesem Zeitpunkt kein Wechselfehler von Mannschaft SCHWARZ vor.

Erst nach dem abgeschlossenen Wechsel kommt es zu Protesten, die den Schiedsrichter dazu bewegen, dass er seine Entscheidung revidiert und auf Einwurf für Mannschaft WEISS entscheidet. Damit ist nunmehr Mannschaft WEISS im Ballbesitz. Ein Wechsel von Mannschaft SCHWARZ hat zu diesem Zeitpunkt aber nicht stattgefunden.

Ein Rückwechsel bei Mannschaft SCHWARZ ist auch nicht erforderlich, da der Wechsel regelgerecht erfolgte.

Fazit

Wenn der Schiedsrichter eine Entscheidung getroffen hat, müssen sich die Mannschaften (zunächst) darauf verlassen können. Wie hier in diesem Fall, dass Mannschaft SCHWARZ, zwar noch nicht physisch, aber regeltechnisch im Ballbesitz war (ein Einwurf wurde ihr zugesprochen) und daher regelgerecht wechseln durfte. Hier Mannschaft SCHWARZ ins offene Messer laufen zu lassen, wäre auch nicht korrekt und eher unsportlich.

Hätte der Schiedsrichter aber zur Klärung der Situation sofort Time-out gegeben – was bei einer Änderung des Ballbesitzes immer erfolgen sollte – dann hätten sogar noch beide Mannschaften regelgerecht bis zum Wiederanpfiff wechseln können.