Bild: IMAGO/Claus Bergmann
Tornetz und zusätzliches Netz – was ist vorgeschrieben?
In der Praxis stellt sich jedoch immer wieder die Frage, ob zusätzlich zum eigentlichen Tornetz ein weiteres Netz verpflichtend ist. Häufig fallen dabei Begriffe wie „Innennetz“ oder „Fangnetz“. Doch wie ist die tatsächliche Regel- und Richtlinienlage?
Regelwerk und Verantwortlichkeiten
Im eigentlichen Regelwerk findet sich ausschließlich in Regel 1:2 ein Hinweis auf das Tornetz. Ein zusätzliches Netz wird dort nicht erwähnt.
Nach Regel 17:3 sind die Schiedsrichter für die Kontrolle der Spielfläche, der Tore und der Bälle verantwortlich. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung,
- ob die Tornetze unbeschädigt sind,
- ob sie ordnungsgemäß befestigt wurden und
- ob ein geworfener Ball normalerweise im Tor verbleibt.
Ist zusätzlich ein weiteres Netz im Tor angebracht, muss selbstverständlich auch dieses geprüft werden.
Was sagen die Richtlinien?
Die eigentliche Antwort auf die Frage nach einem zusätzlichen Netz findet sich nicht im Regelwerk selbst, sondern in den „Richtlinien für Spielfläche und Tore“, die dem Regelbuch aus praktischen Gründen beigefügt sind.
Dort heißt es unter Buchstabe g):
„Falls notwendig kann – im Tor hinter der Torlinie – ein weiteres Netz angebracht werden.“
Weiter wird geregelt, dass der Abstand zwischen Torlinie und zusätzlichem Netz etwa 70 Zentimeter, mindestens jedoch 60 Zentimeter betragen soll.
Unter Buchstabe h) werden ergänzend Anforderungen an Tornetze beschrieben. Unter anderem ist geregelt:
- Die Netztiefe soll oben 0,9 Meter und unten 1,1 Meter betragen.
- Die Maschengröße darf maximal 10 × 10 Zentimeter betragen.
- Das Netz muss mindestens alle 20 Zentimeter befestigt sein.
- Tornetz und zusätzliches Netz dürfen miteinander verbunden werden, damit kein Ball zwischen die Netze gelangen kann.
Zusätzliche Netze sind nicht verpflichtend
Ein zweites Netz im Tor ist somit ausdrücklich nicht vorgeschrieben. Die Richtlinien sprechen lediglich von einem „weiteren Netz“. Im allgemeinen Sprachgebrauch und im Handel wird hierfür häufig die Bezeichnung „Fangnetz“ verwendet.
Diese zusätzlichen Netze erfüllen in der Praxis mehrere Zwecke:
- Der Ball bleibt nach einem Treffer besser im Tor und rollt nicht zurück ins Spielfeld.
- Die Wucht des Wurfes wird zusätzlich abgefangen.
- Das eigentliche Tornetz wird geschont und entlastet.
Hinweise für Schiedsrichter
Sind zusätzliche Netze vorhanden, sollten Schiedsrichter auch deren ordnungsgemäßen Zustand kontrollieren. Besonders wichtig ist dabei:
- Zusätzliche Netze dürfen nicht durch den Torwart hochgebunden oder verändert werden.
- Die Bedingungen müssen auf beiden Spielfeldseiten identisch sein.
Gerade bei engen Spielen oder strittigen Torentscheidungen können unterschiedliche Netzsituationen schnell zu Diskussionen führen. Deshalb gehört auch die Kontrolle zusätzlicher Fangnetze zu einer sorgfältigen Spielvorbereitung der Schiedsrichter.
Beispiel aus der Praxis
In diesem Beispiel weisen die Schiedsrichter den Torwart richtigerweise an, das zusätzliche Netz wieder zu öffnen.