Team-Time-out – Wer darf eigentlich beantragen?
Wird der Buzzer genutzt, gelten – wie beim Einsatz der Grünen Karte – die allgemeinen Regeln bezüglich der Anzahl der Team-Time-outs. Auch hier sind die Voraussetzungen sowie der Ablauf von der Beantragung bis zur Beendigung eines Team-Time-outs in allen Ligen identisch.
Bei Fehlern oder missbräuchlicher Verwendung des elektronischen Team-Time-outs bzw. der Grünen Karte greifen unterschiedliche Anweisungen und Maßnahmen. Die Unterschiede sollten nicht nur Zeitnehmer und Sekretär, sondern auch die Schiedsrichter kennen – wie das folgende Beispiel zeigt.
Was im Video geschieht
Mannschaft ROT ist im Angriff und erzielt ein Tor. Es steht unentschieden, und es sind nur noch knapp über 30 Sekunden zu spielen. Mannschaft BLAU lässt sich bei der Ausführung des Anwurfs etwas Zeit. Noch bevor der Anwurf angepfiffen wird, nimmt Spieler 6 BLAU einem der Mannschaftsoffiziellen die Grüne Karte aus der Hand und legt sie auf den Zeitnehmertisch.
Der Zeitnehmer unterbricht noch vor dem Anpfiff das Spiel und signalisiert gemeinsam mit dem Sekretär das beantragte Team-Time-out von Mannschaft BLAU, das auch der Feldschiedsrichter bestätigt. Als Mannschaft ROT bereits die Spielfläche betreten hat, läuft plötzlich der Torschiedsrichter von seiner Position herbei, befragt zunächst Spieler 6 BLAU, dann kurz Zeitnehmer und Sekretär und bespricht anschließend die Situation mit seinem Partner.
Als Ergebnis verhängen die Schiedsrichter gegen BLAU 6 eine Hinausstellung und setzen das Spiel ohne Team-Time-out mit Freiwurf für Mannschaft ROT fort.
Regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im DHB-Schiedsrichterwesen
Die entscheidende Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung eines Team-Time-outs ist – unabhängig davon, ob per Buzzer oder Grüne Karte – der eigene Ballbesitz.
Ein Team-Time-out kann nur von der Mannschaft beantragt werden, die sich im Ballbesitz befindet.
Zudem muss der Ballbesitz auch noch zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Zeitnehmer pfeift bzw. den Signalknopf der Zeitmessanlage drückt oder ein Mannschaftsoffizieller den Buzzer betätigt.
In der beschriebenen Situation war der Ball nicht im Spiel (Anwurf), die beantragende Mannschaft BLAU war also eindeutig im Ballbesitz.
Wer darf ein Team-Time-out beantragen?
Laut Regelwerk darf nur ein eingetragener Mannschaftsoffizieller ein Team-Time-out beantragen.
Im Ausnahmefall, dass kein Offizieller im Spielbericht eingetragen ist, hat die Mannschaft dennoch Anspruch auf ihre Team-Time-outs. In diesem Fall (häufig in unteren Spielklassen) darf auch ein Spieler das Team-Time-out beantragen. Selbst wenn nur sieben Spieler auf dem Feld sind, kann einer von ihnen die „herrenlose“ Grüne Karte von der Bank nehmen und eine Auszeit beantragen.
Zwischenfazit
Da im vorliegenden Fall Offizielle im Spielbericht eingetragen und anwesend waren, darf ein Spieler nicht – auch nicht mittels der Grünen Karte – ein Team-Time-out beantragen.
Dies hätten Zeitnehmer und Sekretär erkennen müssen. Der Zeitnehmer hätte das Spiel nicht unterbrechen dürfen, sondern die Grüne Karte der Mannschaft, die das Team-Time-out beantragen wollte, einfach zurückgeben sollen.
Bei der Nutzung eines elektronischen Team-Time-outs sähe die Situation anders aus, da in diesem Fall die Verantwortung vom Zeitnehmer/Delegierten auf den Mannschaftsoffiziellen übergeht.
Hätte Spieler 6 BLAU in dieser Situation den Buzzer betätigt (sofern vorhanden), wären folgende Konsequenzen möglich gewesen:
- Persönliche Bestrafung des fehlbaren Spielers gemäß Regel 4:6 oder 8:10b, je nach Spielsituation zum Zeitpunkt der Unterbrechung.
- War der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung im Spiel und die fehlbare Mannschaft in Ballbesitz, wird das Spiel mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt; war die gegnerische Mannschaft im Ballbesitz, wird ihr ein 7-Meter zugesprochen.
- Die Mannschaft, die das inkorrekte Team-Time-out verursacht hat, verliert ein Team-Time-out (die Gesamtzahl der Team-Time-outs wird um eins reduziert).
Fazit
Selbst wenn der Zeitnehmer pfeift (wie in dieser Situation), wenn ein Spieler einer Mannschaft mit eingetragenen Offiziellen die Grüne Karte vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legt, um ein Team-Time-out zu beantragen, kann der Spieler nicht mit einer Hinausstellung bestraft werden. Die Spielfortsetzung – hier Freiwurf für die gegnerische Mannschaft – ist sowohl bei Nutzung der Grünen Karte als auch beim Buzzer nicht regelgerecht. Da der Ball nicht im Spiel war (Tor und anschließende geplante Ausführung des Anwurfs), kann die Spielfortsetzung nur Anwurf für die Mannschaft, die im Ballbesitz war, sein.
Bei Nutzung des Buzzers verliert die beantragende Mannschaft das eigentliche Team-Time-out; es steht ihr dieses Team-Time-out dann nicht mehr zu. Bei Nutzung der Grünen Karte ist das nicht der Fall. Die Mannschaft muss die Grüne Karte zurückerhalten und hat weiterhin Anspruch auf das Team-Time-out.
Da das Spiel bzw. die Spielzeit bereits unterbrochen ist, empfiehlt es sich, das Team-Time-out nach Rücksprache mit dem Mannschaftsverantwortlichen zu gewähren. Eine Bestrafung des Spielers gemäß den Bestimmungen für elektronische Team-Time-outs ist nicht vorgesehen; das aktuelle Regelwerk sieht dies nicht vor.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.