Nico Büdel war acht Jahre Bundesligaspieler beim HC Erlangen – nun ist er Spielertrainer bei der TSG Offenbach-Bürgel (Foto: IMAGO/Hartenfelser).
Spielertrainer – eine besondere Situation
Das Regelwerk sieht diese Doppelfunktion jedoch nicht vor. Daraus ergeben sich in der Praxis für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter regelmäßig Fragen zur regelkonformen Einordnung – insbesondere im Hinblick auf Rechte, Pflichten und mögliche Sanktionen.
Wie ist mit dieser besonderen Konstellation aus schiedsrichterlicher Sicht umzugehen? Welche Regelungen sind anzuwenden, und worauf ist in der Spielleitung besonders zu achten?
Regeltechnische Grundlagen
Gemäß Regel 4:1 besteht eine Mannschaft aus bis zu 16 Spielern. Sind zu Spielbeginn weniger als 16 Spieler im Spielbericht eingetragen, darf die Anzahl der Spieler einer Mannschaft im Spielverlauf – einschließlich der Verlängerungen – jederzeit auf bis zu 16 Spieler ergänzt werden.
Gemäß Regel 4:2 darf eine Mannschaft im Spielverlauf höchstens fünf Mannschaftsoffizielle einsetzen. Diese dürfen während des Spiels nicht ausgewechselt werden. Einer der Offiziellen ist als Mannschaftsverantwortlicher zu benennen.
Grundsatz (sehr wichtig)
Jede teilnahmeberechtigte Person ist zu jedem Zeitpunkt des Spiels eindeutig nur einer der beiden Gruppen zuzuordnen:
- Spieler oder
- Mannschaftsoffizieller
Eine gleichzeitige Wahrnehmung beider Rollen ist regeltechnisch nicht vorgesehen.
Bedeutung des Auswechselraum-Reglements
Neben dem eigentlichen Regeltext sind gemäß Vorwort auch Kommentare, Handzeichen, Erläuterungen sowie das Auswechselraum-Reglement fester Bestandteil des Regelwerks.
Das Auswechselraum-Reglement regelt insbesondere das Verhalten von Mannschaftsoffiziellen und Auswechselspielern im Bereich der Auswechselbank und der Coachingzone. Sportliches Verhalten und die Konzentration auf das Wesentliche – das Coachen und Betreuen der Mannschaft – stehen dabei im Vordergrund.
In Punkt 5 des Auswechselraum-Reglements wird detailliert beschrieben, welches Verhalten erlaubt bzw. verboten ist.
Grundsätzlich wird von Mannschaftsoffiziellen und Auswechselspielern erwartet, dass sie während des Spiels auf der Auswechselbank sitzen.
Coachingzone – Rechte und Pflichten
Mannschaftsoffizielle haben das Recht und die Pflicht, ihre Mannschaft auch während des Spiels zu führen und zu betreuen – fair, sportlich und regelkonform. Grundsätzlich sollen sie dabei auf der Mannschaftsbank sitzen.
Den Offiziellen ist es jedoch erlaubt, sich in der Coachingzone zu bewegen. Diese Bewegung dient ausschließlich:
- der Erteilung taktischer Anweisungen sowie
- der Ermöglichung medizinischer Betreuung.
Dabei gilt:
- Grundsätzlich darf sich nur ein Offizieller gleichzeitig stehend bzw. bewegend in der Coachingzone aufhalten.
- Durch Position oder Verhalten darf es nicht zu einer Beeinträchtigung des Spiels oder der Spieler auf der Spielfläche kommen.
Coachen im Stehen ist ausschließlich Mannschaftsoffiziellen aus der Coachingzone heraus erlaubt.
Konsequenzen für den Spielertrainer
Ist der tatsächliche Trainer als Spieler eingetragen, ist es ihm nicht erlaubt, seine Mannschaft im Stehen zu coachen oder sich als Offizieller in der Coachingzone aufzuhalten.
Ist er hingegen als Mannschaftsoffizieller eingetragen, darf er in der Coachingzone stehen und coachen.
Lässt er sich später als Spieler nachtragen, verliert er ab diesem Zeitpunkt das Recht, weiterhin im Stehen zu coachen.
Weitere Konsequenzen: Ein als Spieler eingetragener Trainer darf kein Team-Time-out beantragen, da dies ausschließlich Mannschaftsoffiziellen vorbehalten ist.
Vorgehen der Schiedsrichter
Ist den Schiedsrichtern die Rolle eines Spielertrainers bereits vor dem Spiel bekannt, sollte die Rollenverteilung und das zulässige Verhalten (was erlaubt ist und was nicht) im Rahmen der technischen Besprechung klar angesprochen werden.
Wird die Situation erst während des Spiels erkannt, sollte zunächst ein deutlicher Hinweis bzw. eine Ermahnung erfolgen.
Zeigt der Spielertrainer anschließend weiterhin regelwidriges Verhalten (z. B. Coaching im Stehen), ist dieses Verhalten progressiv zu bestrafen.
Bestrafung eines Spielertrainers
Erhält ein als Spieler eingetragener Spielertrainer (unabhängig davon, ob er Spielkleidung oder Trainingsanzug trägt) eine Verwarnung, Hinausstellung oder Disqualifikation, so wird diese Strafe:
- persönlich gegen ihn verhängt,
- dem Spielerkontingent der Mannschaft zugerechnet,
- nicht dem Kontingent der Offiziellen.
Eine sogenannte „Bankstrafe“ existiert in diesem Zusammenhang nicht.
Hinweis zur Nachmeldung
Ein eingetragener Mannschaftsoffizieller darf als Spieler nachgemeldet werden, sofern das Maximum von 16 Spielern noch nicht ausgeschöpft ist (typischer Fall beim Spielertrainer).
Dabei gilt:
- Der betreffende Offizielle ist vom Sekretär als Offizieller zu streichen und in die Spielerliste aufzunehmen.
- Ein Ersatz-Offizieller darf nicht benannt werden.
- Der Zeitpunkt des Rollenwechsels sollte im Spielprotokoll vermerkt werden (z. B. „ab der 25. Minute“).
Hat der bisherige Offizielle in seiner Funktion bereits eine progressive Bestrafung erhalten, belastet diese:
- weiterhin das Kontingent der Offiziellen
- sowie sein persönliches Kontingent als Spieler bzw. das Mannschaftskontingent.
Siehe auch: Beitrag vom 20.01.2022 „Spielertrainer – eine besondere Situation“
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.