Reglement für elektronische Team-Time-outs

Anstatt Grüne Karten zu verwenden, kann eine Mannschaft das Team-Time-out direkt durch Betätigung eines Buzzers an einem elektronischen Gerät beantragen. Seit Beginn der Saison 2022/23 wird das technische Hilfsmittel der Buzzertechnik für die Beantragung eines Team-Time-outs in der HBL bereits erfolgreich eingesetzt. Mit Beginn der Rückrunde Ende Januar wurde die Technik nunmehr auch in der der 2. Handball-Bundesliga eingeführt.

Der Buzzer ist direkt mit dem offiziellen Anzeigetafelsystem verbunden und führt bei Betätigung umgehend zum Anhalten der Zeit. Um alle Parteien auf das Team-Time-out aufmerksam zu machen, ertönt außerdem ein akustisches Signal.

Es gelten die allgemeinen Regeln bezüglich der Anzahl der Team-Time-outs. Ein Team-Time-out kann nur bei Ballbesitz beantragt werden. Nur Mannschaftsoffizielle sind berechtigt, Team-Time-outs zu beantragen.

Bei Fehlern oder missbräuchlicher Verwendung des elektronischen Team-Time-outs gelten die Regeln gemäß den IHF-Guidelines Anhang 4.

In dem heutigen Pfiff der Woche geht es um die falsche Betätigung und den Konsequenzen.

Was im Video geschieht

Mannschaft WEISS führt einen Tempogegenstoß aus. Der Wurf von WEISS 3 wird vom Torwart SCHWARZ 28 gehalten und der Ball geht anschließend ins Seitenaus. Der Schiedsrichter zeigt eindeutig den Einwurf für Mannschaft WEISS an. Der Trainer von Mannschaft SCHWARZ hat dies nicht mitbekommen, dass der Torwart am Ball war und betätigt deutlich nach der Anzeige Einwurf den Buzzer. 

Nach Klärung des Sachverhalts am Zeitnehmertisch haben die Schiedsrichter den Trainer progressiv bestraft und das Spiel gemäß Spielsituation mit Einwurf für Mannschaft WEISS fortgesetzt.

Regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im DHB-Schiedsrichterwesen

Ob Buzzer oder Grüne Karte, nur in folgenden Situationen darf durch einen Mannschaftsoffiziellen ein Team-Time-out beantragt werden:

  • Der Ball ist im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen oder eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft ist getroffen worden. 
  • Die beantragende Mannschaft ist noch in Ballbesitz (der Ball ist noch im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen), wenn der Zeitnehmer pfeift.
  • Die Schiedsrichter hatten eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft getroffen.

Beantragt (= Drücken des Buzzers) eine Mannschaft bei Ballbesitz der gegnerischen Mannschaft ein Team-Time-out, wird dies wie folgt geahndet (Anhang 4, Nr. 1):

  1. Progressive Bestrafung für den Mannschaftsoffiziellen, der das Team-Time-out durch Betätigung des Buzzers beantragt hat.
  2. 7-Meter für die Mannschaft in Ballbesitz.
  3. Die Mannschaft, die das inkorrekte Team-Time-out verursacht hat, verliert ein (1) Team-Time-out (die Gesamtzahl der Team-Time-outs wird um eins reduziert).
Übersicht Fall 1: Beantragung bei Ballbesitz der gegnerischen Mannschaft (keine klare Torgelegenheit)

 

Fazit

Team SCHWARZ war zum Zeitpunkt der Beantragung nicht im Ballbesitz.

Die progressive Bestrafung des Mannschaftsoffiziellen, der das Team-Time-out (TTO) durch Betätigung des Buzzers beantragt hat, ist korrekt; die Spielfortsetzung Einwurf aber nicht. Hier hätte das Spiel mit einem 7-Meter-Wurf für Mannschaft WEISS fortgesetzt werden müssen.

Gemäß Spielprotokoll wurde die Verwarnung für den Offiziellen B von Mannschaft SCHWARZ bei 17:39 notiert. Es wäre das erste TTO für Mannschaft SCHWARZ gewesen. Durch die falsche Beantragung verliert Mannschaft SCHWARZ ein TTO und hat daher nur noch zwei TTO (nur noch eine Möglichkeit in der 1. Halbzeit oder beide TTO in der 2. Halbzeit) zur Verfügung.

Der Sachverhalt sollte im Spielprotokoll auch entsprechend eingetragen werden.

Hinweis

Unabhängig davon, ob ein TTO falsch durch Legen der Grünen Karte oder durch Betätigen des Buzzers beantragt wird, müssen die Schiedsrichter unmittelbar dafür Sorge tragen, dass die Mannschaften nicht sofort auf das Spielfeld laufen und sich nicht zum TTO versammeln.

Was wäre, wenn eine Grüne Karte durch den Mannschaftsoffiziellen SCHWARZ gelegt worden wäre?

  • Der Zeitnehmer hätte nicht pfeifen dürfen, da das Team-Time-out zu einem Zeitpunkt beantragt wurde, als Mannschaft Schwarz nicht in Ballbesitz war. Die Grüne Karte hätte zurückgegeben werden müssen.
  • Hätte der Zeitnehmer dennoch gepfiffen, dann hätte es keine progressive Bestrafung gegen den Offiziellen gegeben und das Spiel wäre – nach Klärung des Sachverhalts – mit Einwurf fortgesetzt worden.

Hätte der Mannschaftsoffizielle während des Tempogenstoßes oder während des Wurfes (klare Torgelegenheit) den Buzzer (falsch) betätigt, dann wäre wie folgt zu entscheiden gewesen:

  1. Disqualifikation gemäß Regel 8:10b (rote und blaue Karte) des Mannschaftsoffiziellen, der das Team-Time-out durch Betätigung des Buzzers beantragt hat.
  2. 7-Meter für die Mannschaft in Ballbesitz.
  3. Die Mannschaft, die das inkorrekte Team-Time-out verursacht hat, verliert ein (1) Team-Time-out (die Gesamtzahl der Team-Time-outs wird um eins reduziert).
Übersicht Fall 2: Beantragung bei Ballbesitz der gegnerischen Mannschaft (klare Torgelegenheit)

 

Zu guter Letzt

Können der Delegierte oder die Schiedsrichter nicht erkennen, wer das inkorrekte Team-Time-out verursacht hat (Anm.: den Buzzer gedrückt hat), würde der Mannschaftsverantwortliche (MVA) entsprechend den oben beschriebenen Sanktionen bestraft.