Reglement für elektronische Team-TIme-outs

Anstatt Grüne Karten zu verwenden, kann eine Mannschaft das Team-Time-out direkt durch Betätigung eines Buzzers an einem elektronischen Gerät beantragen.

Es gelten die allgemeinen Regeln bezüglich der Anzahl der Team-Time-outs. Ein Team-Time-out ist nur bei Ballbesitz möglich und nur Mannschaftsoffizielle sind berechtigt, Team-Time-outs zu beantragen.

Bei Fehlern oder missbräuchlicher Verwendung des elektronischen Team-Time-outs gilt das Reglement für elektronische Team-Time-outs mit Stand 01.07.2025.

In dem heutigen Pfiff der Woche geht es um die falsche Betätigung und die Konsequenzen.

Was im Video geschieht

Die Mannschaft WEISS befand sich im Angriff, als ein Offizieller von WEISS mittels Betätigung des Buzzers ein Team-Time-out beantragte. Dem Delegierten wurde unmittelbar bewusst, dass es sich hierbei um das vierte Team-Time-out der Mannschaft WEISS handelte. Nach Klärung des Sachverhalts am Zeitnehmertisch bestraften die Schiedsrichter den Offiziellen von WEISS, der das inkorrekte Team-Time-out beantragt hatte, mit einer progressiven Strafe. Die Spielfortsetzung erfolgte mit einem Freiwurf für die Mannschaft GRÜN auf Höhe der Auswechsellinie.

REGELTECHNISCHE EINORDNUNG VON KAY HOLM, LEITER BEREICH LEHRE IM DHB-SCHIEDSRICHTERWESEN

Ein Team-Time-out kann durch einen Mannschaftsoffiziellen ausschließlich in den nachfolgenden Situationen beantragt werden, unabhängig davon, ob ein Buzzer oder eine grüne Karte verwendet wird.

  • Der Ball ist im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen oder eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft ist getroffen worden. 
  • Die beantragende Mannschaft ist noch in Ballbesitz (der Ball ist noch im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen), wenn der Zeitnehmer pfeift.
  • Die Schiedsrichter hatten eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft getroffen.

Beantragt (= Drücken des Buzzers) eine Mannschaft bei Ballbesitz ein TTO und ergibt sich eine der folgenden Situationen für eine Mannschaft in Ballbesitz, 

  • Beantragung eines vierten Team-Time-outs;
  • Beantragung eines zweiten Team-Time-outs in den letzten fünf Minuten eines Spiels;
  • Beantragung eines dritten Team-Time-outs in einer Halbzeit;
  • Beantragung eines Team-Time-outs in Verlängerung;
  • Beantragung eines zweiten Team-Time-outs im selben Angriff;

so ist wie folgt zu entscheiden, wenn der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung im Spiel war:

  • Progressive Bestrafung für den Mannschaftsoffiziellen, der das Team-Time-out durch Betätigung des Buzzers beantragt hat (siehe jedoch Abs. 9).
  • Spielfortsetzung mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft.

Ergibt sich eine der folgenden Situationen für eine Mannschaft, so ist wie folgt zu entscheiden:

Info 1

Fazit

Zum Zeitpunkt der Beantragung befand sich die Mannschaft WEISS im Ballbesitz und hatte bereits alle drei Team-Time-outs genutzt (26:15, 37:35 und 53:29). Damit war das nach den Regeln zulässige Kontingent ausgeschöpft.

Der Mannschaft WEISS stand also kein Team-Time-out mehr zur Verfügung. Dennoch beantragte die Mannschaft WEISS bei 58:59 ein Team-Time-out, das vierte Team-Time-out in diesem Spiel.

Gemäß Nr. 5 des REGLEMENTS FÜR ELEKTRONISCHE TEAM-TIME-OUTS ist zu differenzieren, ob sich der Ball zum Zeitpunkt der Situation im Spiel befindet oder nicht. Im vorliegenden Fall war der Ball im Spiel. Die Anwendung der progressiven Bestrafung in Verbindung mit der Spielfortsetzung durch Freiwurf entspricht den Vorschriften. Das Handeln des Delegierten erfolgte zügig und regelkonform.