Regelwidrigkeit gegen den eigenen Mitspieler

Was geschieht, wenn ein Spieler einen Regelverstoß gegen seinen eigenen Mitspieler begeht? Welche Handlungsmöglichkeiten die Schiedsrichter haben und wo es Grenzen (oder Lücken) des Regelwerks gibt, wollen wir anhand des heutigen Beispiels aufzeigen.

Was im Video geschieht

Mannschaft BLAU erzielt ein Tor. ROT 15 führt schnell den Anwurf aus der Anwurfzone aus, indem er den Ball zu seinem Mitspieler ROT 25 spielt. Während der Ausführung und Rückzugsbewegung von Mannschaft BLAU schiebt/stößt BLAU 42 seinen Mitspieler BLAU 37 so, dass er zu Boden fällt. ROT 25 kann die Situation nutzen und erzielt nach dem Durchbruch ein Tor. Die Schiedsrichter erkennen das Tor ROT an und geben anschließend sofort Time-out.

Konsequenzen

Hinweis für den Umgang mit dem verletzten Spieler

Sind die Schiedsrichter absolut sicher, dass der verletzte Spieler auf der Spielfläche versorgt werden muss, sollten sie zunächst Time-out geben und der ‘Bank’ des betreffenden Spielers unverzüglich das Handzeichen 16 anzeigen (Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche).

Scheint ein Spieler verletzt, ohne dass es offensichtlich einer Behandlung bedarf, fragen die Schiedsrichter zunächst den Spieler, ob er behandelt werden muss. Verneint der Spieler dies, so hat er aufzustehen und weiterzuspielen oder sich zur Behandlung in den Auswechselraum zu begeben. Möchte er behandelt werden, gibt der Schiedsrichter spätestens jetzt das Zeichen für Time-out und das Handzeichen 16 (Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche).

Welche Folgen hat das Stoßen?

Regel 8 ist grundsätzlich nicht für die Ahndung von Regelwidrigkeiten zwischen Mitspielern gedacht bzw. gemacht.
Das Regelwerk erwähnt in den Regeln 8:3, 8:4 und 8:5 sowie den Guidelines immer nur den "Gegenspieler". Von einer strafwürdigen Aktion gegen den Mitspieler ist nicht die Rede, vermutlich weil man unter gewöhnlichen Umständen nicht davon ausgehen kann.

Hätte sich diese Aktion z.B. gegen ROT 25 abgespielt, fände jetzt mindestens Regel 8:4 (direkte Hinausstellung) Anwendung.
In den Bestimmungen der Regel 8 ist – bis auf Ausnahmen – also immer nur von Aktionen gegen einen Gegenspieler die Rede.

Schaut man in die Historie des Regelwerks ist bereits in den Fassungen aus den 30er Jahren (damals noch die Regel 6) bis einschließlich der Regeländerung von 1993 vom „Verhalten zum Gegner“ die Rede. Mit der Regeländerung 1997 wird dann vom „Verhalten zum Gegenspieler“ gesprochen. Erst mit der Regeländerung 2001 lautet die Überschrift zur Regel 8 „Regelwidrigkeiten und unsportliches Verhalten“.

Eine Öffnung der Regelbestimmung hin zu Verhalten zum Mitspieler war bei den vielen Regeländerungen nie ein Thema.

Bleiben also unter Mitspielern alle Aktionen ungeahndet? Ist der Schiedsrichter also machtlos?

Nach Lesen der Regel 8 könnte dieser Eindruck entstehen. Allerdings ist dem nicht so. Bei näherer Betrachtung finden sich erfreulicherweise doch Ausnahmen.

In Regel 8:7 (unsportliches Verhalten, das progressiv zu bestrafen ist) findet sich unter dem Buchstaben b) eine Regelbestimmung, die keinen Unterschied zwischen Gegen- und Mitspielern macht. Es ist egal, wen man verbal oder mit Gesten stört. Es handelt sich um unsportliches Verhalten, das progressiv (beginnend mit Verwarnung) zu bestrafen ist.

Eine weitere Regelbestimmung, die sich auch auf entsprechende Vergehen gegenüber Mitspielern anwenden lässt, findet sich in Regel 8:10a. Hier ist nicht von Vergehen gegenüber Gegenspielern die Rede, sondern gegenüber einer anderen Person. Auch wenn in der beispielhaften Aufzählung der Begriff des Mitspielers fehlt, trifft diese Regel dennoch auch in derartigen Fällen zu. Beleidigungen und Drohungen sowie die ebenfalls einzuordnende Tätlichkeit sind auch dann entsprechend zu ahnden, wenn sie gegenüber einem Mitspieler erfolgen.

Dies zeigt auch die nachfolgende Regelfrage:

Aus Enttäuschung über einen misslungenen Spielzug ohrfeigt WEISS 3 einen Mitspieler. Wie ist zu entscheiden?

a) Keine Bestrafung, weil es sich um einen Mitspieler handelt

b) Hinausstellung von WEISS 3

c) Disqualifikation von WEISS 3 ohne schriftlichen Bericht (rote Karte)

d) Disqualifikation von WEISS 3, schriftlicher Bericht (rote und blaue Karte)

Lösung: Hier ist Buchstabe d) die richtige Antwort.

Welche Folgen hätte die Behandlung auf der Spielfläche gehabt?

Wäre BLAU 37 auf der Spielfläche behandelt worden, hätte er gemäß den Bestimmungen der Regel 4:11 Abs. 2 für drei Angriffe seiner Mannschaft die Spielfläche verlassen müssen (Achtung: Die Regelung gilt im Bereich des DHB nur für den vom DHB und den Ligaverbänden geführten Spielbetrieb).

Fazit

Regelwidrige Aktionen gegen den Mitspieler können nach dem aktuellen Regelwerk nicht geahndet werden. Erfreulicherweise gibt es aber doch Ausnahmen, die Spieler vor Unsportlichkeiten, groben Unsportlichkeiten oder Tätlichkeiten von Mitspielern oder eigenen Offiziellen schützen und bestraft werden können/müssen.

Gibt es also eine Lücke im Regelwerk, die geschlossen werden muss? Die Situation und Fragestellung wurde an die IHF weitergeben. Mal sehen, ob sich was ändert bzw. geändert werden muss.

Wir sollten aber auch nicht vergessen, dass derartige Beobachtungen nicht zum Alltag gehören.

Anmerkungen zur Einordnung der gezeigten Situation

Im Nachgang wurde mit dem Trainer der beiden Protagonisten gesprochen. Dabei wurde deutlich gemacht, dass es sich nicht um eine böswillige Aktion gehandelt hat (Anm.: Für eine Einstufung als „Tätlichkeit“ fehlen auch die Kriterien). Da Mannschaft BLAU nach einem eigenen Torerfolg klare Vorgaben für die Laufwege beim Rückzug in die Abwehr hat und da Spieler BLAU 37 falsch gelaufen ist, wollte BLAU 42 lediglich seinen Mitspieler „quasi“ auf die richtige Bahn bringen, was aber gründlich schief ging.

Hinweis

Über eine verwandte Situation haben wir bereits am 10.12.2020 hier im SR-Portal berichtet:

Verletzung durch einen Mitspieler – DHB Schiedsrichterportal (dhb-schiedsrichterportal.de)