Mathis Häseler verletzt auf der Bank (Bild: IMAGO/wolf-sportfoto)

Regelergänzung zum 1. Juli – Umgang mit verletzten Spielern

Handball zeichnet sich durch ein hohes Maß an Dynamik und körperlicher Intensität aus, was zu einem erhöhten Verletzungsrisiko für die Spieler führt. Die Bandbreite der Verletzungen reicht dabei von leichten Beschwerden bis hin zu ernsthaften Blessuren. Schiedsrichter stehen hier vor der anspruchsvollen und verantwortungsvollen Aufgabe, die Schwere einer Verletzung schnell und angemessen einzuschätzen. Grundsätzlich hat der Schutz der Gesundheit der Spieler dabei oberste Priorität. Gleichzeitig ist es wichtig, potenzielle Täuschungsversuche zu erkennen und entsprechend zu berücksichtigen.

Regeländerung

Die Regel, wenn ein Spieler, der wegen einer Verletzung behandelt wurde, anschließend für drei Angriffe seiner Mannschaft aussetzen muss, wurde bereits zum 1.7.2016 eingeführt.

Die Regelung galt im Bereich des Deutschen Handballbunds (DHB) zunächst nur für den vom DHB und den Ligaverbänden geführten Spielbetrieb.

Als weitere DHB-Zusatzbestimmung wurde bei Regel 4:11 nunmehr zum 1.7.2025 der unterstrichene Satz neu aufgenommen, der aber nicht Teil der jetzigen Regeländerung ist, sondern bereits auf einen Bundesratsbeschluss von Oktober letzten Jahres beruht. Dort heißt es:

Nur gültig für den Bereich des DHB: Regel 4:11, Abs. 2, (Aussetzen von 3 Angriffen) findet nur in den vom DHB und den Ligaverbänden geleiteten Spielbetrieben Anwendung. Die Verbände können für ihren Spielbetrieb (verbandsübergreifend, gesamter Bereich oder auf einzelne Spielklassen bezogen) die Regel 4:11, Abs 2. beschließen."

Für welche Bereiche ihres Spielbetriebs die Landesverbände diese Möglichkeit beschlossen haben, kann an dieser Stelle nicht mitgeteilt werden.

Gisli Thorgeir Kristjansson liegt verletzt am Boden (Bild: IMAGO/Jan Huebner).

Verletzten muss geholfen werden

Verletzten Spielern auf der Spielfläche wird umgehend Hilfe geleistet. Die Bedingungen und Vorgehensweisen, unter denen bis zu zwei zusätzliche Personen das Spielfeld betreten dürfen, um einem verletzten Spieler Unterstützung zu leisten, werden hier erläutert.

Erscheint ein Spieler verletzt, ohne dass eine sofortige Behandlung erforderlich ist, erkundigen sich die Schiedsrichter zunächst beim Spieler, ob eine Behandlung notwendig ist. Verneint der Spieler dies, soll er unverzüglich aufstehen und das Spiel fortsetzen oder begibt sich zur Behandlung in den Auswechselraum. Wünscht der Spieler eine Behandlung, signalisiert der Schiedsrichter spätestens jetzt das Time-out und gibt das Handzeichen 16 (Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche).

Es dürfen jetzt grundsätzlich nur zwei teilnahmeberechtigte Personen (also auch Spieler – sogar hinausgestellte) der betroffenen Mannschaft das Spielfeld betreten. Betritt eine dritte Person die Spielfläche, müssen die Schiedsrichter dieses Vergehen progressiv bestrafen (Spieler nach Regel 4:6, Offizielle nach Regel 4:2). Gleiches gilt für Personen der nicht betroffenen Mannschaft.

Ein Spieler, der wegen einer Verletzung behandelt wurde, muss anschließend für drei Angriffe seiner Mannschaft aussetzen, er darf aber durch einen anderen Spieler ersetzt werden (sofern die Regel 4:11 Abs. 2 in der entsprechenden Liga Anwendung findet). Dazu muss er nach der Behandlung das Spielfeld umgehend verlassen. Betritt er zu früh wieder das Spielfeld, wird dies als Wechselfehler geahndet.

Die Pflicht zum Aussetzen endet in jedem Fall mit dem Ende der Halbzeit oder mit einer Hinausstellung für den Spieler.

Die Pflicht auszusetzen, gilt nicht, wenn

  • die Verletzung aus einer Regelwidrigkeit resultiert, für die der Gegenspieler progressiv bestraft wird;
  • ein Torwart behandelt werden muss, weil er vom Ball am Kopf getroffen wurde.

Wichtig

Wird die Erlaubnis zum Betreten des Spielfelds zum Zwecke der Behandlung (Handzeichen 16) gegeben, ist das Verweigern der Behandlung als unsportliches Verhalten zu bewerten und der Mannschaftsverantwortliche progressiv zu bestrafen. Auch wenn die Behandlung verweigert wird, muss der betreffende Spieler trotzdem das Spielfeld verlassen und drei Angriffe aussetzen.

Ein Angriff beginnt mit Ballbesitz (auch wenn der Ballbesitz bereits vor der Behandlung bestand) und endet mit Torerfolg oder Ballverlust.

Gleichwohl im Regelwerk nicht gefordert, hat es sich bewährt, dass von Zeitnehmer oder Sekretär (analog der Karte für das Team-Time-out) eine weiße Karte aufgestellt wird, auf der die Rückennummer des entsprechenden Spielers vermerkt wird.

Bild 1: Weiße Karte

Zeitnehmer und Sekretär oder der Delegierte sind für das Zählen der Anzahl Angriffe verantwortlich. Sie geben der entsprechenden Mannschaft einen Hinweis, wenn dieser Spieler wieder auf der Spielfläche eingesetzt werden kann. Die weiße Karte wird dann wieder entfernt.

Hinweis für Ligen ohne diese Regel

Gleichwohl dies in den Landesverbänden sehr wahrscheinlich nicht in allen Ligen gelten wird, kann man sich auch in den Ligen, in denen es keine Anwendung finden wird, an die nachfolgenden Vorgaben orientieren.

Es ist wie folgt vorzugehen:

Sind die Schiedsrichter der Auffassung, dass ein verletzter Spieler sofort auf dem Spielfeld behandelt werden muss, zeigen sie unverzüglich die Handzeichen 15 und 16 an.

In allen übrigen Fällen erkundigen sich die Schiedsrichter beim betroffenen Spieler, ob eine medizinische Versorgung erforderlich ist. Wird dies bejaht, werden ebenfalls die Handzeichen 15 und 16 verwendet. Dieses Verfahren erfolgt analog zu den bereits beschriebenen Abläufen, mit dem Unterschied, dass für diesen Spieler Regel 4:11, Absatz 2, keine Anwendung findet. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, unnötige oder langwierige Spielunterbrechungen zu vermeiden. Häufig wird das Time-out (Handzeichen 15) durch die Schiedsrichter zu früh signalisiert und Handzeichen 16 vorschnell angezeigt.