Von dem Moment an, in dem Zeitnehmer oder Delegierter das Spiel per Signal unterbrechen, ist jegliche Spielhandlung ungültig. (Foto: imago images/Bildbyran)
Regel 2:9 Kommentar vs. Regel 8:10c
Letztendlich kann die regelgerechte Lösung aber keinen überraschen, oder?
Der Fall
In den letzten Sekunden des Spiels ist die Stimmung in der Halle auf dem Siedepunkt. Kaum einer versteht noch sein eigenes Wort, als die Schiedsrichter aufgrund einer regelwidrigen Aktion von Abwehrspieler WEISS 3 bei 59:50 und einem unentschiedenen Spielstand auf Freiwurf für SCHWARZ entscheiden. Der Abwehrspieler WEISS 3 hält jedoch den ballführenden Angreifer SCHWARZ 8 weiter fest, um die Ausführung des Freiwurfs zu verzögern.
Der Feldschiedsrichter gibt sofort Time-out und kommt mit dem Torschiedsrichter zur Besprechung zusammen. Nach kurzer Absprache entscheiden sie gemäß Regel 8:10c auf 7-m-Wurf für Team SCHWARZ und Disqualifikation für WEISS 3.
Als die Schiedsrichter ihre Entscheidung am Zeitnehmertisch abstimmen wollen, bemerken sie den stehenden und mit beiden Armen in der Luft gestikulierenden Zeitnehmer. Die Rückfrage der Schiedsrichter ergibt, dass der Zeitnehmer das Spiel bereits bei 59:48 wegen eines Antrags auf Team-Time-out von SCHWARZ unterbrochen hatte.
Welche Entscheidungen müssen die Schiedsrichter jetzt treffen?
Die Lösung ...
... zur Spielfortsetzung
Die zutreffenden Regelbestimmungen für die ordnungsgemäße Spielfortsetzung und eine eventuell erforderliche persönliche Bestrafung eines fehlbaren Spielers befinden sich hauptsächlich im Kommentar zu Regel 2:9.
Danach unterbricht das Signal eines Zeitnehmers oder Delegierten das Spiel. Dies hat regeltechnisch bedeutsame Folgen. Auch wenn die Schiedsrichter (und die Spieler) den Pfiff des Zeitnehmers nicht sofort wahrnehmen und deshalb auch nicht sofort erkennen, dass das Spiel unterbrochen ist, ist danach jede Handlung auf der Spielfläche ungültig. Dies gilt für alle Wurfentscheidungen, die die Schiedsrichter nach dem Pfiff des Zeitnehmers getroffen haben (7-m-Wurf, Freiwurf, Einwurf, Anwurf, Abwurf). Selbstverständlich ist auch ein nach dem Signal des Zeitnehmers gefallenes Tor ungültig.
Damit steht fest, dass die von den Schiedsrichtern bei 59:50 in Anwendung der Regelbestimmung 8:10c getroffene Freiwurfentscheidung sowie die aufgrund des weiteren Verhaltens von WEISS 3 getroffene Entscheidung auf 7-m-Wurf für WEISS ungültig sind. Hinsichtlich Regel 8:10c ist zudem anzumerken, dass aufgrund der Unterbrechung des Spiels ein wesentliches Kriterium der Regel 8:10c („… und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen …“) nicht mehr gegeben war. Auch deshalb kann eine Spielfortsetzung mit 7-m-Wurf nicht mehr regelgerecht sein.
Gemäß den weiteren Bestimmungen des Kommentars zu Regel 2:9 ist das Spiel entsprechend der zum Zeitpunkt des Signals gegebenen Situation wieder aufzunehmen – in unserem Fall nach gewährtem Team-Time-out mit Freiwurf bei Spielzeit 59:48. Die Bestimmung korrespondiert insofern mit den hier anzuwenden Vorschriften der Regel 13:4a, wonach das Spiel mit Freiwurf fortzusetzen ist. Der Ort des Freiwurfs wird durch die in Regel 13:6 aufgeführten Ausnahmen von den grundsätzlichen Regeln bestimmt.
... zur persönlichen Bestrafung
Gemäß den Bestimmungen des Kommentars zu Regel 2:9 bleiben persönliche Strafen, die die Schiedsrichter zwischen dem Signal des Zeitnehmers (oder des Delegierten) und dessen Wahrnehmung ausgesprochen haben, gültig – unabhängig von der Art des Vergehens und der Strafe. Diese Regelbestimmung wirkt sich aber nicht mehr auf die ungültige Anwendung der Regel 8:10c und der dort verankerten besonderen persönlichen Bestrafung (Disqualifikation) des fehlbaren Spielers aus.
Dennoch bleibt es in der beschriebenen Situation nicht ohne persönliche Bestrafung von WEISS 3. Seine Aktion gegen SCHWARZ 8 nach dem Freiwurfpfiff ist generell und nicht nur in den letzten 30 Sekunden regelwidrig. Es handelt sich um unsportliches Verhalten gemäß Regel 8:7c, das progressiv zu bestrafen ist. Die zuvor ausgesprochene besondere persönliche Bestrafung (Disqualifikation) ist demnach auf die allgemein vorgesehene persönliche Bestrafung (kurz vor Spielschluss sicherlich eine 2 Min.-Hinausstellung) zurückzuführen. Und diese persönliche Bestrafung bleibt aufgrund der Bestimmungen des Kommentars zu Regel 2:9 selbstverständlich bestehen.
Fazit
Das Spiel war mit Freiwurf (Anpfiff gemäß Regel 2:8) nach gewährtem Team-Time-out bei Spielzeit 59:48 an dem Ort fortzusetzen, an dem sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung durch den Zeitnehmer befand. Die in Regel 13:6 aufgeführten Ausnahmetatbestände sind dabei zu beachten.
Das von den Schiedsrichtern geahndete unsportliche Verhalten von WEISS 3 gemäß Regel 8:7c bleibt, obwohl es nach dem Signal des Zeitnehmers erfolgte, gemäß den Bestimmungen des Kommentars zu Regel 2:9 bestehen. WEISS 3 muss die Spielfläche verlassen. Das Team von WEISS muss für zwei Minuten (hier: Rest der Spielzeit; es sei denn, es wäre eine Verlängerung erforderlich) um einen Spieler auf der Spielfläche reduziert werden.