Notizen vergleichen ist besser, als sich "nur" zu erinnern ... (Foto: privat)

Notieren statt Erinnern

In den letzten Monaten hatten Rechtsinstanzen auf den verschiedensten Ebenen des Öfteren Einsprüche zum Spielergebnis zu verhandeln. Es galt, nicht oder zu Unrecht im Spielprotokoll vermerkte Torerfolge zu prüfen. Neben dem Zeitnehmer, der für die Anzeige des Spielstands auf der offiziellen Spielzeituhr sorgt, und dem Sekretär, der die Torfolge im Spielprotokoll erfasst, sind in derartigen Fällen vorrangig auch die Schiedsrichter gefragt.

Gemäß der Regel 17:8 Satz 1 sind beide Schiedsrichter für das Zählen (Notieren) der Tore verantwortlich. Wie in einem bekannt gewordenen Fall geschehen, reicht es nicht aus, dass die Schiedsrichter die Tore im Gedächtnis „zählen“ und sich bei Bedarf an das Spielergebnis erinnern! Nicht umsonst hat der Regelgeber den Begriff „Zählen“ mit dem unmittelbar folgenden Klammerzusatz „Notieren“ ergänzt. Er stellt damit klar, dass nur ein schriftliches Verfahren den Bestimmungen der entsprechenden Regel gerecht wird. Hierzu kann der Schiedsrichter selbstverständlich die gebräuchlichen Notizkarten nutzen, auf denen die erzielten Tore für beide Mannschaften lediglich angekreuzt oder ausgestrichen werden müssen.

Kontinuierlich statt sporadisch

Aus der vorstehenden Regelbestimmung lässt sich außerdem ableiten, dass die Verpflichtung der Schiedsrichter zum Notieren der Tore eine kontinuierliche Aufgabe darstellt.

Mit dem sporadischen Nachtrag eines Spielstands, bei dem im schlimmsten Fall sogar die aktuelle Anzeige des Spielstands auf der offiziellen Hallenuhr kopiert wird, ist im Zweifelsfall keinem geholfen. Vielmehr ist der permanente Vergleich der eigenen Aufzeichnungen des Schiedsrichters mit dem Spielstand auf der öffentlichen Anzeige ein geeignetes Mittel, um eventuelle Differenzen bzw. Unstimmigkeiten zeitnah klären zu können.

Ausnahmeregelung der Ligaverbände

In den von den Ligaverbänden HBL und HBF zu verantwortenden Meisterschaftsspielen besteht für die Schiedsrichter eine mit dem DHB-Schiedsrichterausschuss vereinbarte Ausnahmeregelung, die sie in diesen Spielen von der Mitschrift der Torfolge befreit. Die Verantwortung für die korrekte Erfassung des Spielstands ist in den obersten Spielklassen Zeitnehmer und Sekretär sowie dem ggf. anwesenden Technischen Delegierten übertragen worden. Gleichwohl sind die Schiedsrichter verpflichtet, sich nach einem anerkannten Torerfolg unmittelbar von der korrekten Anzeige des Spielstands auf der offiziellen Spielzeituhr zu überzeugen.

Die Befreiung der Schiedsrichter von der besprochenen Aufgabe im Spielbetrieb der Ligaverbände ändert für den Spielbetrieb in den nachfolgenden Ligen nichts. Hier sind die Schiedsrichter weiterhin verpflichtet, die Torerfolge zu notieren.