Im Bild: Zwei Offizielle, einer ist MV (Bild: IMAGO/Eibner)

Mannschaftsoffizielle und Mannschaftsverantwortliche – Was ist der Unterschied?

Die Begriffe „Mannschaftsoffizielle“ und „Mannschaftsverantwortlicher“ werden häufig verwechselt, obwohl ihre Aufgaben und Bezeichnungen klar voneinander abgegrenzt sind.

Gemäß Regel 4:2 dürfen pro Mannschaft während eines Spiels maximal fünf Mannschaftsoffizielle eingesetzt werden. Diese dürfen im Spielverlauf nicht ausgewechselt werden. Einer dieser Offiziellen ist als „Mannschaftsverantwortlicher“ zu benennen. Der Mannschaftsverantwortliche ist also einer der eingetragenen (maximal fünf) Offiziellen und übernimmt festgelegte Rechte und Pflichten.

Entwicklung

In den vergangenen 40 Jahren wurden Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die ursprünglich dem Mannschaftskapitän zugeordnet waren, schrittweise auf den Mannschaftsverantwortlichen (MV) übertragen und dessen Aufgabenbereich erweitert.

Aufgaben und Pflichten des MV

Kommunikation: Gemäß Regel 4:2 ist ausschließlich der Mannschaftsverantwortliche berechtigt, den Zeitnehmer/Sekretär und gegebenenfalls die Schiedsrichter anzusprechen (siehe Erläuterung 3).

Auswechselraum: Der Mannschaftsverantwortliche trägt die Verantwortung dafür, dass sich ab Spielbeginn im Auswechselraum ausschließlich die eingetragenen Offiziellen (max. 5) und die teilnahmeberechtigten Spieler (Regel 4:3) aufhalten. Ebenso ist er für die Einhaltung des Auswechselraum-Reglements verantwortlich. Bei Verstößen wird er progressiv bestraft (16:1b, 16:3e und 16:6c).

Spielerberechtigung: Nach Regel 4:3 muss er sicherstellen, dass nur teilnahmeberechtigte Spieler die Spielfläche betreten. Andernfalls ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.

Ausrüstungskontrolle: Vor Spielbeginn bestätigt der Mannschaftsverantwortliche mit seiner Unterschrift auf dem Spielbericht die ordnungsgemäße Ausrüstung aller Spieler. Wird nach Spielbeginn dennoch eine unkorrekte Ausrüstung festgestellt (Regel 4:9), wird der Mannschaftsverantwortliche progressiv bestraft.

Spielerbehandlung: Verweigern Mannschaftsoffizielle die notwendige Behandlung eines Spielers, ist der Mannschaftsverantwortliche progressiv zu bestrafen.

Disqualifikationen: Bei Disqualifikationen mit Bericht sind die Mannschaftsverantwortlichen und der Delegierte (Erläuterung 7) unmittelbar nach der Entscheidung zu informieren.

Zeitinformation: Ist keine öffentliche Zeitmessanlage vorhanden, muss der Zeitnehmer den Mannschaftsverantwortlichen jeder Mannschaft über die gespielte oder verbleibende Zeit informieren, insbesondere nach einem Time-out (Regel 18:2).

Unregelmäßigkeiten beim Spielerwechsel: Wenn ein zusätzlicher Spieler die Spielfläche ohne Auswechslung betritt und der fehlbare Spieler nicht festgestellt werden kann, wird der Mannschaftsverantwortliche aufgefordert, diesen zu benennen.

Kommunikation mit Schiedsrichtern: Während des Spiels dürfen gemäß Regel 17:11 nur die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen die Schiedsrichter ansprechen.

Besondere Situationen: In besonderen Fällen, wie der Kontaktaufnahme mit Zeitnehmer/Sekretär, ist dies ebenfalls dem Mannschaftsverantwortlichen gestattet.

Losen: Beim Losen ist die Mitwirkung des Mannschaftsverantwortlichen nicht zwingend erforderlich; das Losen erfolgt unter Aufsicht der Schiedsrichter und in Anwesenheit der jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen, anderer Offizieller oder eines Spielers (z. B. Mannschaftskapitän).

Hinweise zur Benennung

Die Aufgaben und Pflichten des Mannschaftsverantwortlichen sind vielfältig und sollten sowohl ihm selbst als auch den Schiedsrichtern umfassend bekannt sein. Entscheidend ist, dass die Schiedsrichter eindeutig wissen, welcher der eingetragenen Offiziellen als Mannschaftsverantwortlicher fungiert. Dies erfolgt nicht automatisch und ist nicht zwangsläufig der unter „A“ geführte Offizielle. Eine Ausnahme bilden besondere Durchführungsbestimmungen, etwa bei der EHF, wo der eingetragene Offizielle „A“ als Mannschaftsverantwortlicher festgelegt ist und der Lizenztrainer unter „B“ geführt wird.

Gemäß Regel 17:3 tragen die Schiedsrichter die Verantwortung dafür, dass sich im Auswechselraum nur die zulässige Zahl von Spielern und Offiziellen befindet und die Anwesenheit sowie Identität der beiden Mannschaftsverantwortlichen festgestellt ist.

Fazit

Der Mannschaftsverantwortliche übernimmt klar definierte Aufgaben und Pflichten und ist nicht automatisch der Offizielle „A“. Er muss vor Spielbeginn benannt werden – am besten klären die Schiedsrichter dies in der Technischen Besprechung, um Missverständnisse oder falsche Strafen zu vermeiden.