Gemäß Regel 4:11 Abs. 1 Satz 2 muss ein Spieler, nachdem er auf der Spielfläche behandelt wurde, diese für drei Angriffe verlassen (Foto: IMAGO/Beautiful Sports).
Kuriose Frage zur Verletztenregelung
Ein junger Schiedsrichter bat auf einer Schulungsveranstaltung um einen Hinweis auf die regelgerechte Entscheidung zu folgendem Spielgeschehen.
Der Fall
In einem Meisterschaftsspiel rutscht Spieler WEISS 17, dessen Mannschaft im Angriff ist, bei der Spielzeit 28:32 kurz hinter der Mittellinie unvermittelt aus und stürzt. Möglicherweise ist er auf einem Wasserfleck ausgerutscht, der von einem kurz zuvor erfolgten Team-Time-out auf der gegnerischen Spielfeldseite zurückgeblieben war. Die Schiedsrichter unterbrechen das Spiel und fordern den auf dem Spielfeld liegenden verletzten Spieler auf, aufzustehen und die Spielfläche zum Zwecke der Versorgung zu verlassen. Dies ist dem Spieler jedoch nicht möglich. Die Schiedsrichter unterbrechen das Spiel mit Time-out und geben zusätzlich das Handzeichen 16, damit zwei teilnahmeberechtigte Personen dieses Teams die Spielfläche zur Versorgung ihres Spielers betreten können.
Nach Abschluss der Versorgung teilen die Schiedsrichter WEISS 17 mit, dass er die Spielfläche für drei Angriffe seiner Mannschaft verlassen muss. WEISS 17 ist in diesem Moment sehr verärgert und geht die Schiedsrichter mit der lautstarken Bemerkung an: „Ihr hättet ja mal früher dafür sorgen können, dass der Wasserfleck beseitigt wird.“ Die Schiedsrichter sprechen daraufhin gegen WEISS 17 eine 2-Minuten-Hinausstellung aus.
Unser junger Schiedsrichter möchte wissen, wann dieser Spieler frühestens wieder auf dem Spielfeld eingesetzt werden darf.
Die Lösung
Unabhängig von den Regularien im Umgang mit verletzten Spielern (Regel 4:11 und IHF-Erl. 8) muss kurz auf ein anderes Problem eingegangen werden. Es handelt sich um die manchmal nach einem Team-Time-out auf der Spielfläche zurückbleibenden Wasserflecken. Keiner möchte in dieser Auszeit den Spielern ihre Erfrischung verwehren. Der vorliegende Fall zeigt aber, wie gefährlich es sein kann, wenn in diesem Zusammenhang Wasserflecken auf der Spielfläche entstehen und vor Wiederaufnahme des Spiels nicht beseitigt werden. Für die Beseitigung ist grundsätzlich die jeweilige Mannschaft verantwortlich. Zudem soll Aufwischen des Wassers nicht zu Verlängerungen des Team-Time-out führen. Insofern ist es ratsam, wenn auch die Schiedsrichter einen Blick dafür haben. Gemäß den Regelbestimmungen sind sie aber nicht für einen übersehenen Wasserfleck verantwortlich zu machen. Womit wir wieder bei der ursprünglichen Fragestellung wären.
Wird ein Spieler auf der Spielfläche behandelt, muss er danach gemäß Regel 4:11 Abs. 1 Satz 2 für drei Angriffe die Spielfläche verlassen. Da seine Mannschaft zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war, beginnt mit dem Wiederanpfiff des Spiels der erste von drei Angriffen seiner Mannschaft. Gemäß den Bestimmungen der IHF-Erl. 8b Abs. 2 beginnt ein Angriff mit Ballbesitz und endet mit Torerfolg oder Ballverlust. Insofern reicht das Blocken eines Wurfs durch die gegnerische Mannschaft nicht aus. Der Ballbesitz hat damit nicht gewechselt, da Ballbesitz auch Ballkontrolle voraussetzt.
Weil die Versorgung des verletzten Spielers auf der Spielfläche keine Folge eines regelwidrigen Verhaltens eines gegnerischen Spielers war, der hierfür progressiv bestraft wurde, kann die Maßnahme gemäß der vorstehenden Regel nicht ausgesetzt werden (siehe auch IHF-Erl. 8c).
Sollte die Mannschaft von WEISS 17 bis zur Wiederaufnahme des Spiels nach der Halbzeitpause (siehe Zeitpunkt des Ereignisses) noch keine drei Angriffe gespielt haben, könnte er grundsätzlich zu Beginn der zweiten Spielhälfte wieder eingesetzt werden (siehe Regel 4:11 Abs. 3).
In unserem Fall wäre dies allerdings nur möglich gewesen, wenn sich WEISS 17 den unnötigen, lautstarken Protest gegenüber den Schiedsrichtern „verkniffen“ hätte. So wurde er gemäß Regel 8:8a mit einer Hinausstellung bestraft (Achtung: Seine Mannschaft muss sich auf der Spielfläche für zwei Minuten reduzieren). Dadurch kann er unabhängig von der Anzahl der von seiner Mannschaft gespielten Angriffe erst nach Ablauf seiner persönlichen Strafe wieder eingesetzt werden (siehe IHF-Erl 8a Abs. 4). Dieser früheste Zeitpunkt seines Wiedereinsatzes auf der Spielfläche ist daher sekundengenau bestimmbar: bei Spielzeit 30:32!