Hallentemperatur: Kann es zu kalt für Handball sein?
Das Thema Mindesttemperatur für Sporthallen ist nicht erst seit diesem Winter ein offener Diskussionspunkt. Auch in den vergangenen Jahren flackerte die Debatte beispielsweise bei anlässlich eines technischen bedingten Ausfalles einer Heizungsanlage auf. Die Fragen sind identisch: Gibt es Mindesttemperaturen für die Durchführung des Spielbetriebs im Handball? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Nichtaustragung einer Partie? Kann der Heimverein oder der Gastverein die Spielteilnahme verweigern? Kann der Schiedsrichter die Austragung der Partie verweigern? Und was muss man als Schiedsrichter unbedingt beachten? Frank Böllhoff und Julia Nikoleit haben für das Schiedsrichterportal die Antworten zusammengetragen, um Schiedsrichter*innen an der Basis eine Grundlage an die Hand zu geben.
Was sagt das Regelwerk zu dem Thema „Hallentemperatur“?
In Regel 1 werden die Abmessungen der Spielfläche und die Maße aller Linien, der Räume, der Tore und der Sicherheitszonen - kurz gesagt: der regelgerechte Aufbau des Spielfeldes - beschrieben. Ein Hinweis auf eine Mindesttemperatur ist hier nicht zu finden. Auch in der Spielordnung des Deutschen Handballbundes gibt es dazu keine Festlegung.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es außer Regelwerk und Spielordnung?
Wenn eine Antwort sowohl im Regelwerk als auch in der Spielordnung nicht zu finden ist, empfiehlt sich ein Blick in die jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen (Ausschreibungen).
So wird für internationale Wettbewerbe beispielsweise eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius genannt. Auch die Richtlinie für infrastrukturelle Anforderungen an Spiele der Lizenzligen (KRO) legt für die LIQUI MOLY HBL und die 2. HBL fest: „In einer Halle muss eine Temperatur von mindestens 18°C bei Hallenöffnung vorliegen. Sollte diese Temperatur abweichen, hat die Spielleitung die Möglichkeit, das Spiel nicht freizugeben.“
Die Durchführungsbestimmungen für die Handball Bundesligen Frauen 2022/23 sowie die Hallenstandards der HBF enthalten einen solchen Passus nicht. Auch in der RICHTLINIE SPIELSTÄTTEN/ HALLENSTANDARDS – DHB SPIELBETRIEB, die unter anderem in der 3. Liga, der Jugendbundesliga sowie dem Amateurpokal der Männer gilt, findet sich kein Hinweis auf eine Mindesttemperatur; ebenso wenig wie in den DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN SPIELBETRIEB DER 3. LIGA. Auch eine stichprobenartige Kontrolle von Durchführungsbestimmungen aus den Landesverbänden hat ergeben, dass zu dem Thema Mindesttemperatur in der Regel keinerlei Festlegungen getroffen worden sind.
Wie ist das in anderen Sportarten geregelt?
Während es im deutschen Handball nur für die HBL eine Temperatur-Regelung gibt, zeigt ein kurzer Blick über den Tellerrand zeigt, dass beispielsweise in der Wettspielordnung des DTTB (Deutscher Tischtennis Bund) die Temperatur im Spielraum (Box) mindestens +15° Celsius betragen muss.
Beim Basketball hängt eine Mindesttemperatur von der Ausschreibung ab. Der Basketballbezirk Oberbayern schreibt beispielsweise 16 Grad vor. In der ProA gilt z.B.: “Der 1.Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen, falls in der Spielhalle die erforderliche Mindesttemperatur von 15 Grad Celsius unterschritten wird.” In der BBL gilt hingegen: “Der erste Schiedsrichter darf ein Spiel nicht anpfeifen, wenn in der Spielhalle die erforderliche Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius unterschritten wird. Die Schiedsrichter im Basketball haben somit eine klare Vorgabe bzw. Grundlage, auf der sie eine Entscheidung treffen können - auch, wenn sich diese innerhalb der Sportart unterschieden.
Was bedeutet das für mich als Handball-Schiedsrichter, wenn es diese Grundlage nicht gibt?
Gemäß Regel 17:12 haben die Schiedsrichter das Recht, ein Spiel zu unterbrechen oder abzubrechen. Vor einer Entscheidung, das Spiel abzubrechen, müssen allerdings gemäß Regelwerk alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausgeschöpft werden.
Im Sinne dieser Regel sollten auch vor der Entscheidung, das Spiel (wegen einer niedrigen Temperatur in der Halle) überhaupt nicht anzupfeifen, alle Möglichkeiten zur Durchführung des Spiels ausgeschöpft werden. Der Spielgedanke sollte im Vordergrund stehen.
Kann der Heim- oder Gastverein die Spielteilnahme verweigern, weil es in der Halle zu kalt ist?
Natürlich kann eine Mannschaft sich grundsätzlich erst einmal weigern, anzutreten. In diesem Fall ist unbedingt ein schriftlicher Bericht im Spielprotokoll anzufertigen, sodass die Spielleitende Stelle entscheiden kann, wie es weitergeht.
Was sagt das Regelwerk zu der Nichtaustragung von Spielen?
In §47 (Nichtaustragung, Nichtbeendigung eines Spiels) der DHB-Spielordnung (SpO) heißt es: Kann ein Spiel infolge besonderer Umstände nicht ausgetragen oder nicht zu Ende geführt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle über die Wertung oder Neuansetzung des Spiels.
Was kann ich als Schiedsrichter an der Basis machen, wenn es in der Halle kalt ist?
Gemäß Regel 17:3 sind die Schiedsrichter für das Prüfen der Spielfläche, der Tore und der Bälle vor Spielbeginn verantwortlich. Im erweiterten Sinne sind die Schiedsrichter damit auch für die Prüfung einer angemessenen Temperatur in der Sporthalle verantwortlich.
Ist es sehr kalt in der Halle, sollte zunächst die entsprechenden Durchführungsbestimmungen geprüft werden. Wenn keine Mindesttemperatur in den Durchführungsbestimmungen festgelegt ist, liegt es bei Einwänden seitens der Mannschaften im Ermessen des Schiedsrichters, ob das Spiel stattfinden kann oder nicht. Die Situation ist vergleichbar bei Einwänden gegen die Spielanlage (z. B. zu glatter Boden). Auch hier liegt die Austragung im Ermessen der Schiedsrichter.
Wenn keine Mindesttemperatur festgelegt ist, gibt es keine objektive Grundlage für die Entscheidung. Unter Berücksichtigung des Spielgedankens könnte der Schiedsrichter beispielsweise lange Hosen als Spielkleidung zulassen oder das Tragen von individuellen langärmligen Shirts unter den Trikots erlauben.
Analog bei Mängeln an der Spielfeld-Anlage könnte der Heimverein zudem aufgefordert werden, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen (was eine angemessene Frist ist, hängt von der Gesamtsituation vor Ort ab; eine konkrete Vorgabe gibt es nicht. So gilt es zu beachten, ob überhaupt gewartet werden kann, weil noch anschließend andere Spiele in der Halle geplant sind oder ob der Mangel überhaupt zeitnah behoben werden könnte. Die Karenzzeit bis zur endgültigen Klärung, ob der Anpfiff überhaupt möglich ist, sollte aber maximal bis zu einer Stunde betragen).
Nicht kurzfristig zu beseitigende Mängel sind im Spielprotokoll zu vermerken. Das Spiel sollte trotzdem ausgetragen werden, solange keine Gefährdung vorliegt (beispielsweise eine glatte Stelle auf dem Spielfeld durch ein undichtes Dach o.ä.).
Wenn das Spiel trotz Einwänden ausgetragen wird, müssen diese Einwände gegen die Austragung des Spiels, den Austragungsort, die Spielanlage etc. vor Spielbeginn vorgebracht werden. Der Schiedsrichter trägt die Beschwerde vor Spielbeginn in das Spielprotokoll ein.
Was muss ich bei der Formulierung des schriftlichen Berichts beachten, wenn sich eine oder beide Mannschaften weigern, aufgrund der Kälte in der Halle zu spielen?
Der zugrundeliegende Sachverhalt muss genauestens beschrieben und die getroffenen Maßnahmen aufzeigt werden. So sollte beispielsweise überprüft werden, ob die Heizungsanlage manuell zu bedienen wäre bzw. das Gespräch mit dem Hausmeister oder Hallenwart gesucht werden. In der Regel ist ein Verein allerdings nicht der Betreiber von Sporthallen, sodass der Einfluss oft begrenzt ist. Der überwiegende Teil der Hallen sind Schulsporthallen, sodass die Verantwortung sowie Vorgaben/Festlegungen bei den örtlichen Kommunen liegen.
Achtung: Um keinen Formfehler zu begehen, empfiehlt sich ein Blick in die Durchführungsbestimmungen, denn ggf. ist anstelle der Eintragung im Spielbericht ein Sonderbericht anzufertigen. Das ist in den Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Liga bzw. des jeweiligen Kreis-, Bezirks- oder Landesverbands festgelegt.
Der Bericht des Schiedsrichters ist Grundlage für die Wertung oder ggf. Neuansetzung des Spiels.
Kann eins Schiedsrichter die Austragung des Spiels absagen, weil er der Meinung ist, dass es in der Halle zu kalt ist?
Selbstverständlich könnte auch der Schiedsrichter theoretisch entscheiden, das Spiel nicht anzupfeifen, weil es aus seiner Sicht in der Halle zu kalt ist. Allerdings sollte diese Entscheidung nicht ausschließlich vom Schiedsrichter getroffen werden. Wenn beide Mannschaften spielen wollen, sollte das Spiel möglichst auch entgegen den Zweifeln / der Meinung des Schiedsrichters stattfinden.
Sollte sich der Schiedsrichter dennoch gegen die Austragung des Spiels entscheiden und das Spiel nicht anpfeifen, ist ein schriftlicher Bericht (s.o.) gemäß den geltenden Formalien anzufertigen, sodass die Spielleitende Stelle über die Wertung bzw. Neuansetzung entscheiden kann.
Was sagen die Bekleidungsvorschriften für den Schiedsrichter?
Die Bekleidungsvorschriften für Spieler und Schiedsrichter sind klar festgelegt. Bei extremer Kälte sollten Ausnahmen möglich sein, insbesondere an der Basis. So könnte auch der Schiedsrichter ausnahmsweise mit langer Hose und ggf. Pullover pfeifen – selbst, wenn der Gespannpartner nicht gleich gekleidet ist (falls der eine Pullover tragen will und der andere nicht).
Kann ein Ersatz-Schiedsrichter einspringen, wenn der angesetzte Schiedsrichter das Spiel aufgrund der Temperatur nicht anpfeifen möchte?
Nein. Wenn der angesetzte Schiedsrichter sich tatsächlich entscheiden sollte, das Spiel nicht anzupfeifen, dann findet das Spiel nicht statt; es ist ein Bericht anzufertigen (s.o.; siehe auch: Wechsel der Schiedsrichter während des Spiels).
Sollte ich als Schiedsrichter im Winter ein Thermometer dabei haben, um die Hallentemperatur messen zu können?
Ein Thermometer gehört nicht zur Schiedsrichter-Ausstattung – insofern ist es kein Muss; zudem dürfte die Aussagekraft formal fraglich sein. Andererseits würde das Thermometer immerhin einen objektiven Anhaltspunkt abseits der „gefühlten Temperatur“ liefern.
Ein Blick über den Tellerrand: Gibt es rechtlichen Vorschriften für die Temperatur von Sporthallen?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt den Wert von 20 Grad Celsius für Sporthallen vor, weist aber zugleich darauf hin, dass es über die notwendige Raumtemperatur in Sporthallen sehr unterschiedliche Auffassungen gibt.
"Während einerseits bei der Heizungsauslegung mindestens 20 Grad gefordert werden, wird andererseits aufgrund der ständigen Bewegung und Erwärmung der Sporttreibenden eine Temperatur von 17 bis 19 Grad als ausreichend betrachtet", heißt es auf der Website der DGUV.
Nach DIN-Norm 18032-1 wird eine Raumtemperatur von 17°C bei Sporthallen empfohlen. Die aktuell geltenden AMEV-Hinweise für das Bedienen und Betreiben von heiztechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden geben eine Mindesttemperatur von 15°C in Sporthallen vor (bei schulischer Nutzung 17°C).
Abschließend: Wenn keine Mindesttemperatur in den Durchführungsbestimmungen festgelegt sein sollte, wo wäre dann eine allgemein gültige (Schmerz-)Grenze?
Es gibt wie beschrieben keinen allgemein gültigen Grenzwert, bei dem eine Absage Pflicht wäre oder auf den man eine Absage stützen kann. Wir empfehlen, immer den Dialog mit den Mannschaften zu suchen, sobald ein Team aufgrund der Hallentemperatur Bedenken äußert - und wenn beide Mannschaften spielen wollen, sollte das Spiel im Sinne des Spielgedankens auch stattfinden.