Haftmittel ist nicht in allen Fällen von Vorteil

Normalerweise gehören 7-m-Würfe zu den klaren Torgelegenheiten. Im ausgewählten Videobeispiel kommt es jedoch anders. Das am Ball befindliche Haftmittel verhindert letztlich den Torerfolg.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Im internationalen Bereich und in den obersten Ligen des DHB ist die Nutzung von Haftmittel gestattet. Kaum ein Spieler in diesen Leistungsklassen wird darauf verzichten wollen – ist es doch nicht nur der Garant für sicheres Passspiel, sondern auch für sehenswerte Trickwürfe auf das Tor. Doch wie überall im Leben ist die Dosierung von mitentscheidender Bedeutung. So auch im vorliegenden Videobeispiel. Der Werfer will bei einem 7-m-Wurf nach einer ersten Finte im zweiten Anlauf den Torwart „tunneln“ und so den Ball ins Tor befördern. Der Ball hat beim Wurf jedoch bereits leichten Kontakt zum linken Unterschenkel des Torwarts und verliert dadurch offensichtlich wirksam an Geschwindigkeit. Das am Ball befindliche Haftmittel leistet sein Übriges. Der scheinbar schon geschlagene Torwart sieht anschließend, wie der Ball auf der Torlinie liegen bleibt.

Für einen Torerfolg des Werfers hätte der Ball die Torlinie gemäß Regel 9:1 Abs. 1 vollständig überschreiten müssen. Der Torwart muss sich jetzt aber nicht mehr beeilen. Die Regel 12:1 Abs. 1 besagt unter anderem, dass ein Ball, der im Torraum (die Torlinie zählt auch dazu) liegen bleibt, aus dem Spiel ist und die Schiedsrichter deshalb auf Abwurf entscheiden müssen. Eine solche Situation liegt hier eindeutig vor.

Selbst wenn der Torwart den Ball jetzt noch aus irgendeiner Unachtsamkeit über die Torlinie befördern würde, müsste das Spiel mit Abwurf fortgesetzt werden. Die entsprechende Vorschrift findet sich in der Regel 9:1 Abs: 4 letzter Halbsatz. Die fiktiv angesprochene Unachtsamkeit wäre daher als fehlerhafte Ausführung des Abwurfs zu bewerten, was zu einer Wiederholung des Abwurfs mit Anpfiff führen müsste.