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Mit den Regeländerungen zum 01. August 1997 kam man zu dem Schluss, dass zu viel Spielzeit beim Siebenmeterwurf verloren geht, und es aus diesem Grund fairer sei, ein verbindliches Time-out einzuführen. Die Erfahrungen jedoch zeigten, dass viele dieser Time-outs nicht ihren Zweck erfüllten, sondern die insgesamt benötigte Zeit für ein Spiel lediglich unnötig verlängerten. Es wurde daher als gute Lösung erachtet, wenn die Schiedsrichter hier (wieder) ihr gewohntes Urteilsvermögen bezüglich der Notwendigkeit walten lassen und nur dann auf Time-out beim 7-Meter-Wurf entscheiden, wenn ohne Spielunterbrechung ein unberechtigter Nachteil für eine Mannschaft entstünde. Daher wurde der Wortlaut der Regel 2:8 zum 01.08.2005 entsprechend geändert.
In der Ausgabe vom 1. August 1997 hieß es noch unter Regel 2:4 Abs. 1: „Die Schiedsrichter entscheiden, ob die Spielzeit unterbrochen und wann sie fortgesetzt wird.“ In den Erläuterungen zu den Spielregeln war damals in der Erläuterung 1 aufgeführt, wann die Spielzeit zwingend zu unterbrechen ist.
Zwingend war:
In der Ausgabe vom 1. August 1993 gab es in der Erläuterung 1 nur zwei Aufzählungen, wonach die Spielzeit zwingend zu unterbrechen ist:
Damals wurde auch zwischen zwingend, grundsätzlich und gegebenenfalls unterschieden. Was sich erst zum 1. August 2001 änderte. Es änderte sich auch der „Ort“ der Regel. War es noch Teil der Erläuterung 1, in welchen Situationen wie Time-out zu geben war, wurde es dann in Regel 2:8 aufgenommen, in welchen Situationen nunmehr ein Time-out verbindlich ist. Wann ein Time-out nicht verbindlich ist, aber dennoch unter normalen Umständen gewährt werden soll, war jetzt in der Erläuterung 2 nachzulesen.
An dem Regeltext vom 01. August 2005 zum heutigen Regeltext (01.07.2024) hat sich kaum etwas verändert.
... heißt es unter Regel 2:8: Die Schiedsrichter entscheiden, wann und wie lange die Spielzeit unterbrochen wird („Time-out“). In folgenden Situationen ist ein Time-out verbindlich:
Entsprechend den Umständen wird ein Time-out normalerweise auch in bestimmten anderen Situationen gewährt (Erläuterung 2). Regelwidrigkeiten während eines Time-outs haben die gleichen Folgen wie Regelwidrigkeiten während der Spielzeit (16:10).Und in Erläuterung 2 steht: Abgesehen von den in Regel 2:8 beschriebenen Situationen, bei denen ein Time-out verbindlich ist, wird von den Schiedsrichtern erwartet, dass sie ihr Urteilsvermögen bezüglich der Notwendigkeit eines Time-outs auch in anderen Situationen walten lassen. Einige typische Situationen, bei denen ein Time-out nicht verbindlich ist, aber unter normalen Umständen dennoch gewährt wird, sind:
Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Time-outs in diesen und anderen Situationen sollten die Schiedsrichter vor allem berücksichtigen, ob eine Spielunterbrechung ohne Time-out einen ungerechtfertigten Nachteil für eine der Mannschaften entstehen lassen würde. Wenn z. B. eine Mannschaft kurz vor Spielende mit klarem Vorsprung führt, ist es vielleicht nicht erforderlich, für eine kurze Unterbrechung zum Wischen der Spielfläche Time-out zu geben. Sicherlich keinen Anlass für ein Time-out gibt es, wenn eine Mannschaft, die in Rückstand liegt, selbst das Spiel verzögert.
Ein wichtiges Kriterium für die Frage „Time-out oder nicht?“ ist die erwartete Dauer der Unterbrechung. Bei Verletzung ist sie häufig schwer schätzbar, deswegen kann es sicherer sein, Time-out zu geben. Umgekehrt sollten die Schiedsrichter nicht zu schnell Time-out gewähren, nur weil der Ball die Spielfläche verlassen hat. Oft ist er nämlich umgehend zurück. Falls nicht, sollten die Schiedsrichter sich darauf konzentrieren, rasch einen Reserveball ins Spiel zu bringen (3:4), um ein Time-out zu vermeiden.
Das bei 7-Meter-Entscheidungen früher verbindliche Time-out wurde gestrichen. Entsprechend den obigen Grundsätzen liegt es jedoch in einigen Situationen im Ermessen der Schiedsrichter, auf Time-out zu entscheiden, etwa wenn eine der Mannschaften die Ausführung deutlich verzögert, z. B. durch Auswechseln des Torwarts oder des Werfers.
Dass seit 20 Jahren ein Time-out beim Siebenmeter nicht mehr verbindlich ist, ist folgerichtig. Dennoch gibt es Situationen, in denen auf Time-out zu entscheiden ist. Es hat sich u. a. bewährt, dass auch noch heute bei einem Torwartwechsel grundsätzlich Time-out durch die Schiedsrichter zu geben ist. Für andere Situationen sind die Kriterien anschaulich und nachvollziehbar (fast unverändert) in der Erläuterung 2 beschrieben.