Freiwurfausführung nach dem Schlusssignal – Umgang mit verletzten Abwehrspielern

Die jetzige Regel 2:5 wurde vor knapp 20 Jahren zum 01.08.2005 bezüglich Freiwurfausführungen (oder -wiederholungen) nach dem Schlusssignal und den damit verbundenen Einschränkungen betreffend Aufstellung der Spieler und des Spielerwechsels eingeführt.

Die Regelung hinsichtlich verletzter Spieler und das Aussetzen von drei Angriffen, wenn ein Spieler auf der Spielfläche behandelt wurde, wurde erst später zum 01. Juli 2016 ins Regelwerk aufgenommen.

Was bedeutet dies nun für die Freiwurfausführung nach dem Schlusssignal und Verletzungen von (Abwehr-)Spielern?

Was im Video geschieht

Mannschaft SCHWARZ ist im Angriff, und es laufen die letzten Sekunden der 2. Halbzeit der Verlängerung. SCHWARZ 19 versucht noch den Ausgleich zu erzielen und trifft dabei den Spieler WEISS 24 bei der Abwehrbewegung im Gesicht. Die Schiedsrichter entscheiden zunächst auf Freiwurf für Mannschaft SCHWARZ und zeigen (gleichwohl die Spielzeit abgelaufen ist) Time-out und erteilen die Erlaubnis zwei teilnahmeberechtigten Personen von Mannschaft WEISS, die Spielfläche zu betreten (Handzeichen 15 und 16), um den verletzten Spieler zu versorgen. Nach der Behandlung verlässt der Spieler die Spielfläche und wird durch den Spieler WEISS 43 ersetzt. Anschließend wird der Freiwurf nach dem Schlusssignal ausgeführt, der aber nicht mehr erfolgreich war.

Regeltechnische Betrachtung zum abweichenden Spielerwechsel

Gemäß Regel 2:5 gelten für Freiwurfausführungen (oder -wiederholungen) nach Regel 2:4 besondere Anweisungen bezüglich der Aufstellung der Spieler und des Spielerwechsels.

Abweichend vom normalen Spielerwechsel gemäß Regel 4:4 darf die angreifende Mannschaft einen Spieler auswechseln, ebenso darf die abwehrende Mannschaft einen Feldspieler gegen einen Torwart auswechseln, wenn sie beim Ertönen des Schlusssignals ohne Torwart spielt.

Regeltechnische Betrachtung zu verletzten Spielern

Gemäß Regel 4:11 Abs. 2 muss ein Spieler, nachdem er auf der Spielfläche versorgt wurde, diese umgehend verlassen. Er darf die Spielfläche erst nach Abschluss des dritten Angriffs seiner Mannschaft wieder betreten (Verfahren und Ausnahmen siehe Erläuterung 8). Der Spieler kann auf der Spielfläche ersetzt werden.

Abweichend von der vorgenannten Möglichkeit, diesen Spieler zu ersetzen, heißt es in den Guidelines und Interpretationen zur Regel 2:5: „Ist der Torwart bei einem Freiwurf nach dem Schlusssignal verletzt, so ist es der verteidigenden Mannschaft erlaubt, den Torwart auszuwechseln. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Feldspieler der verteidigenden Mannschaft."

Fazit

Für die angreifende Mannschaft wäre die Behandlung eines verletzten Spielers zum Schlusssignal nur insofern tragisch, wenn es sich um den besten Schützen handeln würde (wenn es sich nicht um eine Ausnahme gem. Erl. 8 handelt). Ansonsten könnte die angreifende Mannschaft das 'zwangsweise' Aussetzen eines Spielers kompensieren, da diese Mannschaft einen Spieler ersetzen darf/kann.

Gleichwohl die Regel 4:11 Abs. 2 grundsätzlich eine Ergänzung erlaubt, besteht für die abwehrende Mannschaft aufgrund der Klarstellung und dem Vorrang der Regel 2:5 sowie ergänzend den Guidelines und Interpretationen zur Regel 2:5 allerdings keine Ausnahme, wenn sich ein Abwehrspieler in derartigen Situationen verletzt und auf der Spielfläche behandelt werden muss.

Eine Ergänzung ist in diesem besonderen Fall ausgeschlossen, und die abwehrende Mannschaft muss in derartigen Situationen dann bei der anschließenden Freiwurfausführung nach dem Schlusssignal mit einem Spieler weniger auf der Spielfläche auskommen.

Hinweis

Derartige Situationen könnten auch kurz vor Spielende passieren, wenn sich ein Spieler der angreifenden Mannschaft im vorletzten Angriff verletzt (z. B. ohne Einwirkung des Gegners), die Schiedsrichter den Vorteil laufen lassen und es im Gegenzug (letzter Angriff im Spiel) noch einen Freiwurf gibt, der nach dem Schlusssignal erst ausgeführt wird und der verletzte Spieler auf der Spielfläche behandelt werden musste. Auch hier gibt es keine Ausnahme für die dann abwehrende Mannschaft.