Eingreifen eines Offiziellen in das Spielgeschehen

Mit den zum 1. Juli 2025 in Kraft getretenen Regeländerungen wurde die Abgrenzung zwischen einem einfachen, unbeabsichtigten Eingreifen eines Mannschaftsoffiziellen und einem schwerwiegenden Eingriff in das Spielgeschehen weiter geschärft. Insbesondere die Ergänzung in Regel 8:8j stellt klar: Berührt ein Offizieller, der sich außerhalb des Spielfelds befindet, im Zuge des Coachings versehentlich den Ball oder einen Spieler, ist dies mit einer direkten Hinausstellung zu bestrafen. Diese Differenzierung trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich um ein unabsichtliches, wenn auch regelwidriges Verhalten handelt.

Demgegenüber steht das Eingreifen von Offiziellen auf der Spielfläche oder aus dem Auswechselraum heraus; dieses ist unabhängig von der Intention als schweres Vergehen zu bewerten. Sobald ein Offizieller aktiv in das Spiel eingreift – etwa durch Blocken oder Abfangen eines Passes, Festhalten eines Spielers oder jeglichen physischen Kontakt mit Einfluss auf das Spielgeschehen – ist dies mit Disqualifikation mit Bericht (Rot/Blau) zu ahnden. Solche Handlungen überschreiten die Grenze eines tolerierbaren Fehlverhaltens deutlich und widersprechen dem Fair-Play-Gedanken sowie dem Ansehen der Sportart.

Die nachfolgende Spielsituation zeigt exemplarisch, wann die Grenzen der Regel 8:8j überschritten sind und folglich eine Ahndung nach Regel 8:10b (I) erforderlich wird.


Spielsituation (Video)

In der vorliegenden Szene erzielt die Mannschaft BLAU zunächst einen regulären Treffer. Während der Torwart der Mannschaft GRÜN den Ball aus dem Tor holt und zur schnellen Ausführung des Anwurfs abspielt, befinden sich die Spieler bereits in der Rückzugsbewegung. In diesem Moment steht ein Mannschaftsoffizieller von GRÜN noch auf der Spielfläche und zeigt deutlich seine Verärgerung über das zuvor erzielte Tor.

Im Zuge einer Drehbewegung – ohne die Spielfläche zu verlassen – kommt es zu einem physischen Kontakt zwischen dem Offiziellen und dem entlang der Seitenlinie zurücklaufenden Spieler BLAU 7. Durch diesen Kontakt kommt der Spieler zu Fall und bleibt zunächst hinter der Mittellinie liegen. Auch wenn keine klare Absicht erkennbar ist, handelt es sich um ein Eingreifen eines Offiziellen auf der Spielfläche mit unmittelbarem Einfluss auf das Spielgeschehen.

Da die Schiedsrichter die Situation zunächst nicht wahrnehmen, greift der Delegierte ein und veranlasst eine Überprüfung per Videobeweis. Nach Sichtung der Bilder wird der Vorfall bewertet und der Mannschaftsoffizielle mit einer Hinausstellung bestraft. Das Spiel wird anschließend mit Anwurf für GRÜN fortgesetzt; GRÜN agiert für die Dauer der Strafe in Unterzahl.

Die Szene verdeutlicht, wie schmal der Grat zwischen unbeabsichtigtem Fehlverhalten und einem regelwidrigen Eingriff in das Spielgeschehen sein kann.


Regeltechnische Einordnung

Der Mannschaftsoffizielle befindet sich zum Zeitpunkt des Kontakts eindeutig auf der Spielfläche; dort erfolgt auch das Eingreifen. Für ein derartiges Verhalten trägt der Offizielle die volle Verantwortung. Unabhängig von einer möglichen Absicht ist dieses Eingreifen als besonders grob unsportliches Verhalten zu bewerten, da es unmittelbar Einfluss auf das Spielgeschehen nimmt.

Entsprechend ist die Situation regeltechnisch nach Regel 8:10b (I) zu ahnden. Die korrekte persönliche Strafe ist somit eine Disqualifikation mit Bericht. Die Voraussetzungen der Regel 8:8j sind hier nicht erfüllt, da diese ausschließlich unbeabsichtigte Eingriffe von außerhalb der Spielfläche erfasst. Eine Hinausstellung ist in dieser Konstellation daher nicht regelkonform.

Die Spielfortsetzung wurde hingegen korrekt entschieden: Da der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung durch den Delegierten noch nicht wieder im Spiel war (Anwurf weder angepfiffen noch ausgeführt), ist der Anwurf für GRÜN die richtige Entscheidung.

Ergänzend ist zu berücksichtigen, dass insbesondere in Hallen mit beengten räumlichen Verhältnissen – etwa wenn zwischen Auswechselbank und Seitenlinie kaum oder kein Abstand besteht – besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist. Auch wenn sich ein Mannschaftsoffizieller in solchen Situationen möglicherweise nur geringfügig auf der Spielfläche befindet, ist stets eine klare Abgrenzung der Regelbereiche vorzunehmen, auch wenn Regel 8:8j ausdrücklich von Eingriffen von außerhalb des Spielfelds spricht. Entscheidend ist nicht allein die Ausgangsposition, sondern die tatsächliche Wirkung des Eingreifens auf das Spielgeschehen.