Quelle: DHB

Disqualifikation mit Bericht gemäß Regel 8:6

Vergehen, die mit dem Handballspiel nichts zu tun haben, müssen konsequent geahndet werden. Mit der Disqualifikation haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, einen Spieler für den Rest der Spielzeit „aus dem Verkehr zu ziehen“. Welche Strafe die im Video gezeigte Situation erfordert, erfahren Sie im Folgenden.

Wie ist zu entscheiden?

In jeder (Spiel-)Situation, in jedem Zweikampf haben die Schiedsrichter allgemein und im Besonderen das Verhalten der Spieler gegenüber den Gegenspielern zu beurteilen. Die jeweils auszusprechende Strafe ergibt sich aus den in Regel 8 beschriebenen Beurteilungskriterien und Merkmalen sowie den dort aufgeführten Beispielen zur Ahndung von Regelwidrigkeiten und Unsportlichkeiten.

Ob eine Regelwidrigkeit zwingend mit einer Disqualifikation mit Bericht zu ahnden ist, müssen die Schiedsrichter anhand der Beurteilungskriterien der Regel 8:6 prüfen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die sich meist nur durch das Adjektiv „besonders“ von den Bestimmungen der Regel 8:5 abgrenzen.

Stufen die Schiedsrichter eine Aktion als besonders rücksichtslos, besonders gefährlich, vorsätzlich oder arglistig ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können (8:6).  

Hinweise und Merkmale, die als Beurteilungskriterien in Ergänzung zu Regel 8:5 dienen  

a) Besonders rücksichtslose oder besonders gefährliche Vergehen;  

b) Eine vorsätzliche oder arglistige Aktion, die ohne jeglichen Bezug zu einer Spielhandlung stattfindet.

Hierzu ist auch ein Blick in die Guidelines erforderlich. Denn die dort beschriebenen Kriterien stellen eine Hilfe bei der Abgrenzung zwischen den Regeln 8:5 und 8:6 dar.

Entscheidung

Obwohl schon eine gesundheitsgefährdende Aktion als verwerfliche Handlung unbedingt einer konsequenten Ahndung bedarf, gibt es Regelwidrigkeiten, die dieses Maß zusätzlich überschreiten und einer weitergehenden Ahndung durch die zuständige Instanz bedürfen. Diesem Umstand trägt Regel 8:6 Rechnung.

Normalerweise reicht es aus, wenn eines der Kriterien sowie ggf. ein beschriebenes Zusatzkriterium zutrifft, den fehlbaren Spieler zu disqualifizieren und einen schriftlichen Bericht für die zuständige Instanz zu verfassen. Die Hinweise und Merkmale in Regel 8:6, die als Beurteilungskriterien in Ergänzung zu Regel 8:5 dienen, sind bei der im Video zu sehenden Situation in mehrfacher Hinsicht erfüllt.

Die Aktion des Spielers ROT ist eine vorsätzliche Aktion sowie als ein besonders rücksichtsloses Vergehen (tätlicher Angriff) einzustufen. Die Aktion ist rüde gegenüber einem schutzlosen Gegenspieler und auch als mutwillige, ausschließlich auf den Gegenspieler gerichtete Aktion zu bewerten. Nur eine Disqualifikation mit Bericht ist hier die angemessene Strafe.

Lehrreiches

Was kann ich als Schiedsrichter noch bei solchen Szenen mitnehmen – neben der Erkenntnis, wann eine Disqualifikation mit Bericht erforderlich ist?

Um eine regelgerechte Entscheidung treffen zu können, ist die genaue Beobachtung der Situation von Beginn bis zum Ende erforderlich. Hier hat der zuständige Torschiedsrichter das Dilemma, wann schaue ich wohin, wann wende ich meinen Blick von der Situation ab.

Ja, diese Aktion ist außergewöhnlich und (zum Glück) sehr selten.

Nichtsdestotrotz darf der Torschiedsrichter dem Ball nicht zu früh nachschauen, sondern muss sich länger auf den Zweikampf fokussieren. Der Feldschiedsrichter kann seinen Partner hier unterstützen, indem auch er nicht dem Ball nachschaut, sondern das weitere Geschehen im Blick hat. Dies ist für den Torschiedsrichter umso wichtiger, da es hier neben der angemessenen Strafe auch um die korrekte Spielfortsetzung geht. Das Foul des Angreifers passiert, bevor der Ball die Torlinie überschreitet. Dies bedeutet, wenn die Schiedsrichter alles korrekt wahrgenommen haben, neben der Disqualifikation mit Bericht kein Tor für ROT, sondern Spielfortsetzung mit Freiwurf für WEISS.

Fazit

Derartige Vergehen, die mit dem Handballspiel nichts zu tun haben, müssen konsequent geahndet werden. Eine Matchstrafe ist dafür auch zu wenig. Dazu bedarf es aber einer genauen Wahrnehmung durch die Schiedsrichter. Also nicht zu früh oder zu oft dem Ball nachschauen, sondern insbesondere Zweikampfaktionen länger im Blick halten.