Der Vorteilsgedanke (Regel 13:2) – ein ganz wichtiger Grundsatz des Regelwerks

Freiwurf-Entscheidungen gehören zu den häufigsten Entscheidungen, die Schiedsrichter im Handball treffen. Regel 13:1 beschreibt zahlreiche Situationen, in denen das Spiel wegen einer Regelwidrigkeit zu unterbrechen und mit einem Freiwurf für die jeweils andere Mannschaft fortzusetzen ist.

Dabei kommt dem in Regel 13:2 verankerten Vorteilsgedanken eine besondere Bedeutung zu. Auch wenn das Wort „Vorteil" in dieser Regel nicht ausdrücklich verwendet wird, ist der Grundgedanke eindeutig: Die Schiedsrichter sollen das Spiel nicht unterbrechen, wenn die nicht fehlbare Mannschaft durch das Weiterlaufen des Spiels einen größeren Vorteil hat.

Regelwidrigkeiten der abwehrenden Mannschaft

Bei einer Regelwidrigkeit der abwehrenden Mannschaft müssen die Schiedsrichter das Spiel grundsätzlich dann unterbrechen, wenn die angreifende Mannschaft durch das Foul keinen ausreichenden Vorteil mehr hat.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Angreifer aufgrund eines Fouls eines Abwehrspielers – etwa durch Umklammern – den Ball nicht mehr kontrolliert spielen kann. Setzt der Angreifer seine Aktion trotz des Fouls fort und begeht dadurch selbst eine Regelwidrigkeit, beispielsweise einen Schrittfehler, ist ebenfalls zu prüfen, ob die Ursache hierfür in der vorherigen Regelwidrigkeit der Abwehr lag.

Auch wenn der Ball infolge einer regelwidrigen Abwehraktion, beispielsweise durch einen regelwidrigen Block, verloren geht, ist das Spiel zu unterbrechen und entsprechend fortzusetzen.

Persönliche Bestrafung und Vorteil

Behält ein Angreifer trotz eines progressiv zu ahndenden Foulspiels die volle Ball- und Körperkontrolle oder bleibt bei einem ballungebundenen Foul die angreifende Mannschaft insgesamt in einer aussichtsreichen Aktion, muss zunächst Vorteil gewährt werden.

Das kann beispielsweise bei einem Gegenstoß oder einer erfolgreichen 1-gegen-1-Aktion der Fall sein. In dieser Situation soll das Spiel zunächst weiterlaufen. Die persönliche Bestrafung des fehlbaren Spielers wird gewissermaßen „aufgeschoben", bis die laufende Aktion beendet ist.

Wichtig ist dabei: Der Vorteil gilt nicht unbegrenzt. Kommt die Mannschaft des fehlbaren Spielers anschließend in Ballbesitz, muss das Spiel unverzüglich unterbrochen und die persönliche Bestrafung ausgesprochen werden. Die Spielfortsetzung erfolgt dann gemäß Regel 13:4a mit einem Freiwurf für die Mannschaft, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war.

Damit wird verhindert, dass die fehlbare Mannschaft durch die Vorteilsgewährung letztlich selbst einen regelwidrigen Vorteil erhält.

Ein Beispiel aus der Praxis

Mannschaft SCHWARZ befindet sich im Angriff. Rückraum Mitte (RM) SCHWARZ läuft mit dem Ball in Richtung Nahwurfzone und spielt den Ball anschließend zum Rechtsaußen.

Während RM SCHWARZ einläuft, wird der Kreisläufer SCHWARZ von GELB 99 regelwidrig festgehalten. Die Aktion von RM SCHWARZ und der anschließende Pass zum Rechtsaußen werden dadurch jedoch nicht entscheidend beeinträchtigt.

Der Rechtsaußen kommt anschließend frei zum Wurf. Der Torwart der Mannschaft GELB hält den Wurf, und der Ball gelangt danach zu GELB 99.

Jetzt unterbrechen die Schiedsrichter das Spiel durch das Time-out-Zeichen (Handzeichen 15) und sprechen gegen GELB 99 die entsprechende Hinausstellung aus.

Anschließend wird das Spiel mit einem Freiwurf für Mannschaft GELB fortgesetzt.

Regeltechnische Bewertung

Was ist hier passiert?

Die Schiedsrichter haben zunächst den Vorteil für Mannschaft SCHWARZ gewährt. Trotz des regelwidrigen Festhaltens konnte der Angriff ohne relevante Beeinträchtigung fortgesetzt werden. Der Rechtsaußen kam sogar ungehindert zum Torwurf.

Damit war der durch die Regelwidrigkeit entstandene Vorteil für SCHWARZ zunächst vorhanden, und die Schiedsrichter mussten das Spiel nicht sofort unterbrechen.

Der Vorteil endet jedoch mit dem Abschluss der laufenden Aktion – hier mit dem ungehinderten, aber letztlich erfolglosen Torwurf des Rechtsaußen.

Als anschließend Mannschaft GELB in Ballbesitz kommt, muss das Spiel unterbrochen werden. Die zuvor aufgeschobene progressive Bestrafung von GELB 99 ist nun nachzuholen.

Da Mannschaft SCHWARZ durch den erfolglosen Torwurf ihren zunächst gewährten Vorteil bereits aufgebraucht hat, wird das Spiel anschließend mit einem Freiwurf für Mannschaft GELB am Ort der Spielunterbrechung fortgesetzt.

Fazit

Der Vorteilsgedanke nach Regel 13:2 ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten Spielleitung.

Die Schiedsrichter müssen dabei zwei Dinge gleichzeitig im Blick behalten:

  • Das Spiel soll durch unnötige Unterbrechungen nicht beeinträchtigt werden.
  • Die fehlbare Mannschaft darf aus der Vorteilsgewährung keinen regelwidrigen Vorteil ziehen.

Im dargestellten Beispiel haben die Schiedsrichter zunächst den Vorteil für SCHWARZ laufen lassen. Erst nachdem die Aktion abgeschlossen war und GELB in Ballbesitz kam, wurde das Spiel unterbrochen und die zuvor aufgeschobene persönliche Bestrafung ausgesprochen.

Vorteil gewähren bedeutet deshalb nicht, eine Regelwidrigkeit zu ignorieren. Es bedeutet, den richtigen Zeitpunkt für die Unterbrechung und die anschließende Bestrafung zu wählen.