Der Pass zum Anwurf

„Wenn der Pass des Torwarts zum Anwurf nicht wie geplant ankommt.“ Oder vielleicht doch: „Wenn der Pass des Torwarts zum Anwurf genau so ankommt, wie er nicht geplant war.“

Nach einem Tor soll das Spiel möglichst schnell mit dem Anwurf fortgesetzt werden. Häufig ist jedoch zu beobachten, dass der Pass des Torwarts zum Mitspieler vor oder in der Anwurfzone aus den unterschiedlichsten Gründen ungenau ist oder sich überhaupt kein Mitspieler in einer geeigneten Position befindet. Die Folge: Der Ball wird über die Mittellinie in die gegnerische Spielfeldhälfte gespielt.

Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein solches Zuspiel als Verzögerung der Spielfortsetzung und damit als passives Spiel zu bewerten ist.

Zunächst ist festzuhalten, dass es sich bei der Bewertung „passives Spiel durch Verzögerung des Anwurfs“ nicht um eine neue Regel handelt, sondern um eine Regelauslegung (siehe hierzu auch Erläuterung 4). Die Schiedsrichter müssen dabei unterscheiden, ob der ungenaue oder zu weite Pass auf einen unbeabsichtigten Fehler zurückzuführen ist oder ob er bewusst eingesetzt wird, um Zeit zu gewinnen und die Spielfortsetzung zu verzögern. Entscheidend ist somit, ob ein taktisches Verzögern erkennbar ist.

Auf dem Elitekaderlehrgang wurde die bisherige Auslegung angepasst. Künftig gilt: Ist nach dem Anpfiff zum Anwurf durch einen Pass über die Anwurfzone hinaus eine erkennbare Verzögerung der Ausführung festzustellen, ist das Vorwarnzeichen für passives Spiel anzuzeigen. In allen anderen Situationen, beispielsweise bei einem ungenauen oder misslungenen Pass ohne erkennbare Verzögerungsabsicht, wird kein Vorwarnzeichen wegen passiven Spiels angezeigt – auch nicht bei wiederholtem Auftreten.

Damit wird klargestellt, dass nicht jeder misslungene Pass automatisch als Verzögerung der Spielfortsetzung zu werten ist. Nur wenn die Schiedsrichter eine erkennbare taktische Verzögerungsabsicht feststellen, ist nach dem Anpfiff zum Anwurf das Vorwarnzeichen für passives Spiel – auch bereits beim ersten Vergehen – anzuzeigen. Ein einmaliger oder auch wiederholter unpräziser Pass ohne erkennbaren taktischen Hintergrund führt hingegen künftig nicht mehr zum Vorwarnzeichen.

Im Beitrag „Der Pass zum Anwurf“ vom 10.08.2026 wurde über die angepasste Auslegung berichtet – also darüber, wie zu verfahren ist, wenn der Pass des Torwarts zum Anwurf nicht wie geplant ankommt bzw. wenn der Pass des Torwarts zum Anwurf genau so ankommt, wie er nicht geplant war.

Klarstellung zur Anzeige des Vorwarnzeichens

„Nach dem Anpfiff zum Anwurf“ bedeutet, dass zunächst der Pass des Ausführenden abzuwarten ist. Sobald ein Mitspieler den Ball unter Kontrolle gebracht hat, sollte das Vorwarnzeichen für passives Spiel bereits beim ersten festgestellten Vergehen gezeigt werden.

Dies gilt im Übrigen auch bei der Verzögerung eines Freiwurfs, beispielsweise durch Vortäuschen, den Ort der Ausführung nicht zu kennen, oder durch ein anderes Verhalten, das die Ausführung des Freiwurfs bewusst verzögert.

Regeltechnische Bewertung

Gemäß Erläuterung 4 B.2, Hinweis, 2. Satz, kann das Vorwarnzeichen nicht angezeigt werden, solange der Ball nicht im Spiel ist. Es kann angezeigt werden, sobald der Ball wieder ins Spiel gebracht wurde.

Gemäß Regel 7 gilt der Ball ab dem Zeitpunkt der Ausführung eines formellen Wurfs als „im Spiel“.

Für den Anwurf gemäß Regel 10:3b gilt der Anwurf als ausgeführt,

  • wenn der Ball zunächst die Hand des Werfers verlassen und anschließend die Anwurfzonenlinie vollständig überquert hat oder
  • wenn der Ball gepasst und von einem Mitspieler berührt oder kontrolliert wurde, obwohl dies innerhalb der Anwurfzone erfolgt ist.

In der ersten Variante ist der Anwurf zwar bereits ausgeführt, dennoch sollten die Schiedsrichter gemäß Erläuterung 4 C. – Handhabung des Vorwarnzeichens – das Vorwarnzeichen erst dann anzeigen, wenn ein Mitspieler den Ball unter Kontrolle gebracht hat.Damit ist klargestellt: Nach dem Anpfiff zum Anwurf wird zunächst der Pass des Ausführenden abgewartet. Sobald ein Mitspieler den Ball unter Kontrolle gebracht hat, sollte das Vorwarnzeichen – sofern die Voraussetzungen für passives Spiel vorliegen – bereits beim ersten Vergehen angezeigt werden.

Beispielvideo

Mannschaft GELB steht nach dem Anwurf unter Vorwarnzeichen. Der 5. Pass ist bei der Ballannahme durch den Rechtsaußen erreicht.

Aber: Überwürfe sind grundsätzlich kein passives Spiel. Spielverschleppung, also passives Spiel, ist das Kriterium für das Vorwarnzeichen. Ein Handzeichen zum Torwart entfällt.