Das Team-Time-out (Regel 2:10, Erläuterung 3)
Wo die Fallstricke liegen und worauf Sie achten müssen, wollen wir an dieser Stelle noch einmal zusammenfassend deutlich machen.
Fallstrick 1
Der Anspruch und die Anzahl
Jede Mannschaft hat pro Halbzeit Anspruch auf ein TTO von einer Minute Länge.
Im Hinweis zu Regel 2:10 heißt es aber „IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Anzahl der Team-Time-outs zu treffen, wobei jede Mannschaft pro Spiel (…) Anspruch auf drei Team-Time-outs (…) hat (…)."
Die Landesverbände könnten für ihren Bereich allerdings die Nichtanwendung des TTO beschließen. Dies ist aber nur gültig für den Bereich des DHB.
Das bedeutet, jeder Schiedsrichter muss vor Spielbeginn Klarheit über die Anzahl der zur Verfügung stehenden TTO haben. Dies ist normalerweise in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen der entsprechenden Liga zu finden.
Kein Anspruch
Sollte bei Spielen eine Verlängerung notwendig sein, z. B. bei Pokalspielen, Entscheidungsspielen, Turnieren etc., kann in der Verlängerung kein Team-Time-out beantragt/genommen werden (Regel 2:10, Erl. 3)!
Fallstrick 2
Was ist zusätzlich zu beachten, wenn Anspruch auf drei Team-Time-outs besteht?
Pro Halbzeit der regulären Spielzeit sind nur zwei TTO möglich.
Innerhalb der letzten fünf Minuten ist nur ein TTO für jede Mannschaft erlaubt. Selbst wenn einer Mannschaft noch zwei TTO zur Verfügung stehen würden, kann sie in den letzten fünf Spielminuten (ab Spielminute 55:00) nur einmal davon Gebrauch machen.
Zwischen zwei TTO einer Mannschaft muss der Gegner mindestens einmal in Ballbesitz sein.
Fallstrick 3
Wer darf beantragen?
Gemäß der Erläuterung 3 darf einer der eingetragenen Mannschaftsoffiziellen der Mannschaft ein TTO beantragen. Bei Fehlen eines Offiziellen (häufig in unteren Spielklassen) darf auch ein Spieler das TTO beantragen.
Wie muss die Beantragung erfolgen?
Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein TTO beantragen will, muss eine Grüne Karte vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen. Dass das in der Praxis nicht immer so gehandhabt wird, ist bekannt. Daher wird auch die Übergabe der Karte an den Zeitnehmer toleriert.
Hierbei ist noch der Blick ins Auswechselraum-Reglement wichtig
Dem Offiziellen ist es selbstverständlich erlaubt, die Coachingzone zu verlassen, wenn er ein TTO anmelden will.
Dem Offiziellen ist es jedoch nicht erlaubt, die Coachingzone mit der Grünen Karte zu verlassen, um am Zeitnehmertisch auf einen günstigen Moment zur Anmeldung des TTO zu warten. Sollte dies passieren, sollte der Zeitnehmer oder Sekretär den Offiziellen bitten, in die Coachingzone zurückzukehren oder das TTO regelkonform zu beantragen. Dem Offiziellen die Grüne Karte aus der Hand zu nehmen/reißen ist dabei keine gute Idee.
Fallstrick 4
Voraussetzungen
Hier hängt viel von der Regelkenntnis und Aufmerksamkeit des Zeitnehmers (und ggf. Delegierten) ab!
Gemäß Absatz 2 der Erläuterung 3 kann nur die Mannschaft ein TTO beantragen, die sich in Ballbesitz befindet (Details dazu s. Fallstrick 5).
Ferner muss der Ballbesitz auch zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Zeitnehmer pfeifen bzw. den entsprechenden Signalknopf betätigen kann. Verliert die beantragende Mannschaft in dieser kurzen Zeitspanne den Ballbesitz, ist der Mannschaft die Grüne Karte zurückzugeben.
Wichtiger Hinweis
Der Regelgeber zeigt durch die vorgenannte Formulierung, dass er die Möglichkeit einer Verzögerung zwischen dem Hinlegen der Grünen Karte und der Chance für den Zeitnehmer zu pfeifen durchaus erkannt hat!
Trotzdem gibt es häufig Beschwerden der Mannschaftsoffiziellen, wenn der Zeitnehmer die Grüne Karte zurückgibt. Häufiges Argument: „Wir hatten doch die Grüne Karte bereits vorher auf den Tisch gelegt!“
Hier lauert die nächste Schlinge: Das Ablegen der Grünen Karte ist gar nicht der entscheidende Moment, sondern der Pfiff des Zeitnehmers!!!
Die grundsätzliche Regelauslegung beim TTO darf auch nicht angezweifelt werden, wenn Zeitnehmer/Sekretär von den am Spiel beteiligten Mannschaften gestellt werden. Beide sind Gehilfen der Schiedsrichter und somit zu einer am Sportgeist ausgerichteten fairen Ausübung ihres verantwortungsvollen Amtes verpflichtet. Ein Zeitnehmer, der mehrfach nur bei der Gastmannschaft die Pfeife für den erforderlichen Pfiff „nicht findet“ oder umständlich zum Mund führt, damit die gegnerische Mannschaft zwischenzeitlich den Ballbesitz verliert, handelt in höchstem Maße unsportlich und missbraucht die Kompetenzen seiner Funktion. Erst wenn es begründeten Anlass gibt, dass das Vertrauen missbraucht wird, müssen die Schiedsrichter handeln und den entsprechenden Sportkameraden unverzüglich von seinen Aufgaben entbinden!
Fallstrick 5
Ballbesitz
Die wesentliche Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung eines TTO ist, dass sich die beantragende Mannschaft zum Zeitpunkt des Signals des Zeitnehmers (noch) in Ballbesitz befindet. Dabei kann es sich sowohl um einen physischen Ballbesitz (ein Spieler dieser Mannschaft hat die Ballkontrolle) oder um einen faktischen Ballbesitz (entsprechende Regeln weisen dieser Mannschaft den Ballbesitz zu) handeln.
Nachfolgend werden zum besseren Verständnis einige Spielsituationen aufgezeigt. Der Einstieg in die einzelnen Fallkonstellationen ist dabei immer gleich: Ein Offizieller von Mannschaft A legt die Grüne Karte vor dem Zeitnehmer auf den Tisch. Als dieser das Spiel unterbrechen will, hat sich folgendes ergeben:
Fallstrick 6
Weiterer Ablauf des TTO
- Wenn also die beantragende Mannschaft regelgerecht Ballbesitz hat, dann pfeift der Zeitnehmer und stoppt sofort die Uhr (gleichzeitig wird durch Hochheben der Grünen Karte das TTO und wie auch die beantragende Mannschaft signalisiert). Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das beantragte TTO damit bereits gewährt ist (Besonderheiten wurden in den vorgenannten Beispielen aufgezeigt)!
- Erst muss der Feldschiedsrichter das TTO durch Anzeigen der Richtung bzw. Mannschaft, die das TTO beantragt hat, bestätigen!
- Erst jetzt startet der Zeitnehmer die separate Uhr und stellt die Grüne Karte auf.
- Der Zeitnehmer gibt nach 50 Sekunden ein akustisches Signal, dass das Spiel in zehn Sekunden fortzusetzen ist und entfernt die Grüne Karte. Ein weiterer Pfiff des Zeitnehmers nach 60 Sekunden ist nicht vorgesehen.
Fazit
Bei der Gewährung und Durchführung eines TTO gibt es einige Fallstricke für Zeitnehmer/Delegierte. Daher sind die Schiedsrichter auf kompetente Zeitnehmer/Delegierte angewiesen, die die einschlägigen Bestimmungen des Regelwerks kennen und in regelgerechter und sportlich fairer Weise anwenden.
Ausblick
Die Forderungen nach einem elektronischen Team-Time-out-Request-System („Buzzer“) auch in Deutschland – zumindest in der Bundesliga – sind da. Aber zu glauben, dass damit alle Probleme gelöst seien, ist ein Irrglaube. Es entfällt lediglich das Ablegen der Grünen Karte vor dem Zeitnehmer und die Zeitspanne bis zum anschließenden Signal. Selbstverständlich entfallen dadurch auch die Diskussionen, wann die Karte gelegt wurde und wann der Pfiff kam. Nichtsdestotrotz muss immer noch durch die Schiedsrichter geprüft werden, ob der Zeitpunkt korrekt war oder nicht. Und wenn er korrekt war, muss das TTO weiterhin bestätigt werden. Und im Fall, dass der Buzzer fehlerhaft verwendet bzw. missbraucht wurde, müssen ebenfalls Regeln/Entscheidungen (die bereits im internationalen Bereich klar definiert wurden) greifen, die dann auch wieder Schiedsrichter und Zeitnehmer/Delegierte wissen müssen. Mit der Einführung der Buzzer geht lediglich die Verantwortung vom Zeitnehmer/Delegierten auf den Mannschaftsoffiziellen über. Der Buzzer macht dann manches einfacher, aber eben nicht alles.
Hoffen wir aber trotzdem, dass die Buzzer schnell in der Bundesliga eingeführt werden.