Abstandsvergehen beim Freiwurf sind kein Kavaliersdelikt
Immerhin ist der Freiwurf eine Spielsituation, in der die Positionen nahezu aller Beteiligten im Vorhinein durch das Regelwerk stark reglementiert sind. Abstandsverstöße können die Pläne der angreifenden Mannschaft wirkungsvoll zerstören. Hier müssen die Schiedsrichter zeitnah die regeltechnischen Leitplanken im Spiel aufzeigen und gegebenenfalls auch zu progressiven Bestrafungen greifen.
Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:
Unzählige Male verläuft eine Freiwurfausführung im Spiel ohne jegliche Probleme. Selbst Abstandsvergehen können bisweilen von den Schiedsrichtern ungeahndet bleiben, weil die angreifende Mannschaft den Freiwurf zu ihrem Vorteil schnell ausführt und der fehlbare Abwehrspieler in diesem Zusammenhang keinen Nachteil darstellt (siehe auch Regel 15:4 Abs. 2).
Aber bereits ein zu nah stehender Abwehrspieler, der eine Anspielposition der angreifenden Mannschaft blockiert, kann bei einer Freiwurfausführung einen Nachteil darstellen, der die Schiedsrichter zur Korrektur verpflichtet (siehe auch Regel 15:4 Abs. 2, Satz 2).
Im vorliegenden Videobeispiel ist vom Feldschiedsrichter ein Freiwurf für die angreifende Mannschaft an der Freiwurflinie des gegnerischen Teams gepfiffen worden.
Die Aufstellung beider Mannschaften ist hier zunächst nicht regelgerecht:
- Sowohl der ausführende Spieler als auch seine beiden Mitspieler, die mit ihm gemeinsam die Mauer stellen wollen, stehen mit ihren Füßen auf der Freiwurflinie. Dies ist regelwidrig und von den Schiedsrichtern im Allgemeinen zu korrigieren. Die entsprechende Vorschrift findet sich in Regel 13:7 Abs. 1.
- Auch die Aufstellung der Abwehrspieler ist nach den einschlägigen Vorschriften des Regelwerks nicht bei allen regelkonform. Grundsätzlich ist ein Abstand von 3 m zum ausführenden gegnerischen Spieler einzuhalten. Wird der Freiwurf an der eigenen Freiwurflinie ausgeführt, stehen die hinter dem Werfer postierten Abwehrspieler regelgerecht, wenn sie unmittelbar an ihrer Torraumlinie stehen (für beides siehe auch Regel 13:8). Die zuletzt genannte Regelvorschrift ist allerdings nicht erfüllt, wenn der Abwehrspieler nur mit einem Fuß an der eigenen Torraumlinie steht und den anderen Fuß bereits nach vorne gestellt hat, um sich einen Raumvorteil zu verschaffen.
Nachdem der Schiedsrichter die Aufstellung der angreifenden Spieler an der Freiwurflinie korrigiert hat, pfeift er den Freiwurf an. Gemäß den Bestimmungen der Regel 15:5 Abs. 3, Satz 2 ist nunmehr allerdings auch der fehlerhaft postierte Abwehrspieler voll aktionsfähig. Laut den Bestimmungen der Regel 13:8 letzter Satz, in dem auf die Vorschriften der Regeln 15:9 und 8:7c verwiesen wird, verhält sich ein Abwehrspieler jedoch regelwidrig, wenn er den Abstand zum Ballhalter bereits nach dem Anpfiff durch den Schiedsrichter weiter verkürzt, bevor der Ball gespielt wurde. Beide letztgenannten Regeln stufen dieses Abwehrverhalten als Unsportlichkeit ein, das beginnend mit einer Verwarnung (siehe auch Regel 16.1) progressiv zu bestrafen ist.
Der Screenshot belegt, dass sich der Abwehrspieler bereits weiter in Richtung Werfer bewegt hat, bevor der Ball dessen Hand verlassen hat. Der Schiedsrichter hat den Abwehrspieler somit regelgerecht progressiv bestraft und den Freiwurf anschließend mit Anpfiff wiederholen lassen (siehe auch Regel 15:9 Abs. 3).
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.